Aus der Sitzung vom 16.4.2024

Der Gemeinderat konnte sich eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Westlich der Sudelfeldstraße im Bereich der Fl.Nrn. 426/1 und 426/7 der Gemarkung Degerndorf an der Dientzenhoferstraße 15 auf der Basis des vorgestellten städtebaulichen Konzeptes nicht vorstellen.

Herr Andreas Wolf, Leiter des Jugendcafés, zusammen mit Frau Gemeinderätin Mikesch, Jugendbeauftragte der Gemeinde, verschaffte dem Gremium einen Überblick über die Aktivitäten des Jahres 2023 im Jugendtreff. Herr Wolf berichtete auch zur Personalsituation des Jugendtreffs. Er ging dann auf die Offene Jugendarbeit ein. 2023 war unter anderem ein Höhepunkt die Eröffnung der Boulderwand im Ortsteil Waching. Herr Wolf bedankte sich abschließend nochmals für die Unterstützung der Gemeinden Brannenburg und Flintsbach a. Inn bei den Angeboten des Jugendtreffs.

Das Gesamtdefizit des Kindergartenvereins Degerndorf/Brannenburg e.V. für das Betreuungsjahr 2023 wurde übernommen.
Der Gemeinderat erklärte sich mit der Einrichtung einer Mittagsbetreuung (2 Kurzgruppen) in Räumlichkeiten unter der Trägerschaft der Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern nicht einverstanden.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 mit Finanzplan und das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 wurden vom Gemeinderat beschlossen.

Einer Aufstockung der Jugendsozialarbeit (JaS) an der Grundschule auf 30 Wochenstunden wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Abstimmungsgespräche zu führen und die notwendigen Förderanträge zu stellen.

Aus der Sitzung vom 12.3.2024

Mit dem vom Ingenieurbüro vorgestellten Konzept für die Kanalsanierungsarbeiten in der Leiblstraße, Weidacher Straße,
Ganghoferstraße und Hofmillerstraße bestand Einverständnis. Die weitere Planung und die Ausschreibung für die Arbeiten
werden vorbereitet.

Der Gemeinderat beschloss die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Zwischen Rosenheimer Straße, Bahnhofstraße und Bahnlinie“ im Bereich der Fl.Nrn. 173/50, 173/51, 173/85 und 173/86 der Gemarkung Degerndorf am Kerschelweg im Bereich der Bahnhofstraße 67 als Satzung.

Zur formlosen Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Am Müllnerweg“ im Bereich der Fl.Nr. 1470/3 der Gemarkung
Degerndorf am Müllnerweg 6 konnte sich der Gemeinderat eine Änderung des Bebauungsplanes nach den Inhalten einer Variante grundsätzlich vorstellen.

Die Satzung über die Benutzung der Notunterkunft der Gemeinde Brannenburg (Notunterkunftssatzung) wurde beschlossen.

Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2022 fest. Die Entlastung wurde erteilt.

Das evangelisch-lutherische Pfarramt Brannenburg und der katholische Pfarrverband Brannenburg-Flintsbach erhalten für den Betrieb ihrer Büchereien in Brannenburg ab 1.1.2024 einen jährlichen Zuschuss. Die Kath. Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt erhält für die Sanierung der Pfarrkirche in Brannenburg (Dach und Außenfassade) einen einmaligen Zuschuss.

Aus der Sitzung vom 20.02.2024

Über die Umsetzung eines seniorengerechten Quartierskonzeptes in Kooperation mit dem Christlichen Sozialwerk Degerndorf-Brannenburg-Flintsbach e.V.; Programm „Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLa)“ informierte Frau Unsin (Christliches Sozialwerk).

Die Gemeinde beteiligt sich an der Renovierung und der energetischen Sanierung des Tennisvereinsheims des DTC Brannenburg.

Der Bebauungsplan Nr. 40 „Kammerlanderweg“ wird auf Grundlage des § 215a BauGB im Verfahren gemäß § 13b BauGB fortgeführt. Eine Umweltprüfung mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und das Erstellen eines Umweltberichts wird vorbereitet. Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen am Verfahren beteiligt werden. Die vorangegangenen Beschlüsse vom 19.9.2023 zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan wurden aufgehoben.

Der Gemeinderat beschloss die 99. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ mit dem Grundstück Fl.Nr. 178/2 an der Wendelsteinstraße 1 als Satzung. Der Gemeinderat kann sich aufgrund von Anfragen bzw. Anträgen eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich der Fl.Nr. 297/6 der Gemarkung Degerndorf an der Ganghofer Str. 11 und im Bereich der Fl.Nr. 223 der Gemarkung Degerndorf an der Thomastraße 11 sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 411/7 der Gemarkung Großbrannenberg im Bereich Thann grundsätzlich vorstellen.

Die Jahresrechnung 2023 wurde zur Kenntnis genommen. Die örtliche Prüfung ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss bis 31.12.2024 durchzuführen.

Das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 ist als Grundlage für den Vermögenshaushalt 2024 unter Berücksichtigung der erörterten Änderungen zu erstellen.

Die Gemeinde strebt derzeit im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogrammes grundsätzlich die Umsetzung einer bis maximal zweier Einzelmaßnahmen an. Die Ausweisung eines neuen Sanierungsgebietes wird derzeit zurückgestellt. Die Aufhebung der bestehenden Sanierungssatzung soll vorbereitet werden.

Aus der Sitzung vom 16.01.2024

Mit der Formulierung der Kernforderungen zum Brenner Nordzulauf bestand seitens des Gemeinderates Einverständnis.

Der Gemeinderat beschloss die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung).

Aus der Sitzung vom 12.12.2023

Die Gemeinde beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 37 für das Gebiet „An der Sudelfeldstraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 55, 55/9 Teilfläche, 55/20, 55/23 und 389/2 Teilfläche der Gemarkung Degerndorf an der Sudelfeldstraße 18, 20, 22 und Kirchenstraße 21 a als Satzung.

Das beschleunigte Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Zwischen Rosenheimer Straße, Bahnhofstraße und Bahnlinie“ mit den Fl.Nrn. 173/50, 173/51, 173/85 und 173/86 der Gemarkung Degerndorf im Bereich der Bahnhofstraße 67, wurde eingeleitet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange werden durchgeführt.

Der Gemeinderat kann sich, ausgehend von einer formlosen Anfrage, eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 im Bereich der Fl.Nr. 302/3 der Gemarkung Degerndorf an der Leiblstraße 23 im Rahmen der vorgestellten Varianten grundsätzlich vorstellen.

Eine Entscheidung über die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde zurückgestellt. Der Entwurf wird noch überarbeitet.

Mit dem Abschluss der Defizitvereinbarung mit dem Kindergartenverein Degerndorf/Brannenburg e.V., gültig ab 1.1.2024 und mit dem Abschluss der „Vereinbarung über die Errichtung und Nutzung des Erweiterungsbaus zum Kindergarten St. Johannes“ mit dem Kindergartenverein Degerndorf/Brannenburg e.V. bestand jeweils Einverständnis.

Aus der Sitzung vom 14.11.2023

Im Rahmen der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 40 „Einheimischen-Baugebiet Kammerlanderweg“ wurden die Konsequenzen der Aufhebung des § 13b BauGB durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorgestellt.

Über das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Erlass einer neuen Vorschrift im Baugesetzbuch, wichtig für das weitere Vorgehen im Rahmen der Bauleitplanung, wurde der Gemeinderat ebenfalls informiert. Anwesend war zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Dr. Parzefall (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr). Er trug die wesentlichen Aspekte vor. Beschlüsse wurden zu dieser Thematik nicht gefasst.

Der Gemeinderat beschloss die Einleitung des Verfahrens zur 99. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 178/2 der Gemarkung Degerndorf an der Wendelsteinstraße 1. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange werden durchgeführt.

Dem Wasserlieferungsvertrag mit dem Wasserbeschaffungsverband Degerndorf, gültig ab 1.1.2024, wurde zugestimmt.

Aus der Sitzung vom 10.10.2023

Die vorgestellte planerische Konzeption der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf-Süd“ wird überarbeitet. Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen.

In Bezug auf die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Zwischen Rosenheimer Straße, Bahnhofstraße und Bahnlinie“ beschloss der Gemeinderat, für die Grundstücke Fl. Nrn. 173/50 und 173/9 der Gemarkung Degerndorf, eine Teilfläche des aktuellen Mischgebiets in eine Gewerbefläche umzuwandeln.

Die Kostenerhöhung für den Umbau des Montessori-Kinderhauses Inntal wird als Investitionskostenzuschuss 2023 zusätzlich übernommen und fließt in den Gesamtzuschuss für die Umbaumaßnahme zur Schaffung zusätzlicher Plätze ein.

Aus der Sitzung vom 19.09.2023

Die Entscheidung über das Städtebauliche Konzept des Bauträgers zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich der Fl. Nr. 178/2 der Gemarkung Degerndorf an der Wendelsteinstraße 1 wurde zurückgestellt. Es wird noch aktualisiert.

Bei der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 „Kammerlanderweg beschloss der Gemeinderat vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.7.2023 die Einleitung des Regelverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplanverfahren zu entwickeln und das bisherige Verfahren in das Regelverfahren überzuleiten. Insbesondere wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Der Gemeinderat billigte den von der Planungsgruppe Strasser ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 37 für das Gebiet „An der Sudelfeldstraße“, bestehend aus Planteil mit Festsetzungen, Lageplan mit Begründung. In diesem Zusammenhang werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage über den Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Untergeschoss/Keller und ein Vollgeschoss auf Fl. Nr. 57, Am Antritt wird keine Einbeziehungssatzung
aufgestellt.

Bei der Festlegung von Standorten für Sirenen zur Bevölkerungsalarmierung und Verbesserung der Warninfrastruktur wurde der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag für die Montage und die Lieferung von Sirenen zur Bevölkerungsalarmierung für die Standorte Ortsteil Degerndorf: Biberhöhe 4 (Wasserhaus), Ortsteil Großbrannenberg: Sankt Margarethen 13 ¼ (Feuerwehr) und Ortsteil Brannenburg: Kirchplatz 2 (Feuerwehr) an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Ein weiterer Standort im Ortsteil Degerndorf am Bahnhof wird in diesem Zusammenhang geprüft.

Aus der Sitzung vom 18.07.2023

Die Gemeinde Brannenburg erhob keine Einwendungen gegen die Erweiterung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung für das Segelfluggelände Brannenburg.

Mit dem Beitritt zur Ökomodellregion Hochries-Kampenwand-Wendelstein bestand Einverständnis.

Die Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich östlich des Tannenweges, südlich des Birkenweges, des Erlenweges und westlich der Rosenheimer Straße sowie der Erlass einer
Veränderungssperre werden nicht verfolgt.

Der Beschluss des Gemeinderates über die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens (Beschluss des Bauausschusses vom 20.3.2023 über den Bauantrag eines Neubaus zweier Doppelhäuser mit Garagen und Stellplätzen am Erlenweg 12) wurde mit Stimmengleichheit gefasst.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 Einheimischen-Baugebiet „Kammerlanderweg“ mit den Grundstücken Fl.Nrn. 397 Teilfläche, 453 Teilfläche und 457 der Gemarkung Degerndorf zwischen der Milbinger Straße und dem Kammerlanderweg wurde ein Satzungsbeschluss gefasst.

Die 98. Änderung des Bebauungsplanes „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes an der Leiblstraße 28 wurde als Satzung beschlossen.

Dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Seniorenheims in eine Unterkunft für Flüchtlinge wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der Nähe zur Staatsstraße 2359 ist das Staatliche Bauamt Rosenheim zu hören.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner