Aus der Sitzung vom 09.12.2025

Aus der Sitzung vom 09.12.2025

Der 1. Vorsitzende des TSV Brannenburg, Herr Herdegen, stellte den Verein und dessen derzeitige Finanzlage vor. Anschließend erläuterte er die geplanten Investitionsvorhaben des Sportvereins in den nächsten Jahren. Die Gemeinde Brannenburg ist vertragsrechtlich für den Kunstrasenplatz zuständig. Gegenstand der Beratung war daher auch der Granulat-Austausch im Zusammenhang mit dem Bauzustand.

Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss: Die Kosten für den Granulat-Austausch werden in das Investitionsprogramm 2026 aufgenommen.

Im Rahmen der Ortsentwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ wurde der Sachverhalt hinsichtlich einer Teilaufhebung bzw. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisse des Fachbüro BEGS Architekten Ingenieure Traunstein Rosenheim München GmbH erneut erörtert.

Beschlossen wurde: Die planungsrechtliche Perspektive hinsichtlich der (Teil-)Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 soll gegenüber der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 BauGB weiter verfolgt werden.
Der aktuelle Sachstand zur Schulhauserweiterung wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Der Zeitplan hat sich wegen des langen schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens verschoben:

Voraussichtlicher Baubeginn ist Mitte 2026 und die Fertigstellung/Nutzungsaufnahme erfolgt voraussichtlich Ende 2027. Der Kostenerstattungs- und Durchführungsvereinbarung bezüglich der Ganztagsflächen der Schulhauserweiterung wurde genehmigt. Bauliche Entscheidungen zur Erweiterung der Grund- und Mittelschule werden weiterhin ausschließlich in der Schulverbandsversammlung gefasst. Der Gemeinderat wird über den Fortgang informiert.

Der Pachtvertrag mit dem Schulverband für die Flurnummer 386 Gemarkung Degerndorf ist zur Nutzung als noch genauer zu bestimmende Parkplatzfläche abzuschließen. Zur Errichtung einer über 24 Stellplätze hinausgehenden Parkfläche mit der Möglichkeit eines „Bring- und Hol-Haltebereiches“ ist auch ein noch zu vermessender Randteil, angrenzend an Flurnummer 386, an den Schulverband zu verpachten. Die Parkplätze sind so zu errichten, dass die verpachteten Flächen auch zu kulturellen Zwecken (z. B. als Festplatz) genutzt werden können. Es müssen aber jederzeit 24 Parkplätze für die Grund- und Mittelschule zur Verfügung stehen.

Die Jahresrechnungen 2023 und 2024 wurden festgestellt und die Entlastung erteilt.

Aus der Sitzung vom 11.11.2025

Aus der Sitzung vom 11.11.2025

Der Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) wurde beschlossen.

Zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 2026 wurde beschlossen: Die Hebesätze der Grundsteuer A und B werden nicht geändert und belaufen sich auch ab 01.01.2026 auf jeweils 300 v. H.

Die Notunterkunfts-Gebührensatzung wurde in redaktionellen Punkten geändert.
Hinsichtlich einer Wohnraumentwicklung mit EOF – gefördertem Wohnraum für den Ortsteil
Tannerhut fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Die Verwaltung wurde beauftragt, im Bestreben, einen genossenschaftlich organisierten Wohnungsbau zu errichten, sich mit geeigneten Genossenschaften in Verbindung zu setzen. Der Bebauungsplan dient als Grundlage.

Der Männergesangsverein Brannenburg-Schloß e. V. erhält einen einmaligen Zuschuss zum Besuch der Partnergemeinde Kobarid.

Aus der Sitzung vom 14.10.2025

Aus der Sitzung vom 14.10.2025

Das Planungsbüro BEGS Architekten Ingenieure wurde beauftragt, einen einfachen Bebauungsplan im Rahmen des § 30 BauGB zur Ortsentwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ vorzubereiten.

Für das Gebiet Tannerhut entlang der Rosenheimer Straße und des Tannenweges sowie für den Bereich des ehemaligen Sportplatzes wird der Bebauungsplan Nr. 36 „Tannerhut“ aufgestellt. Das Planungsbüro wird den Vorentwurf mit Umweltbericht erstellen.

Die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Degerndorf Ost“ im Bereich der Fl.-Nr. 101/7 der Gemarkung Degerndorf an der Spitzsteinstraße 2 wurde als Satzung beschlossen.

Eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Kammerlanderweg“ oder eine nachträgliche Erteilung von Befreiungen hinsichtlich des Einbaus von Dachgauben wurde insbesondere hinsichtlich der Rechtslage aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung nicht für notwendig erachtet.

Hinsichtlich des Erlasses einer Außenbereichssatzung für den Rosenweg über wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird durchgeführt.

Die Erste Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGSWAS) wurde beschlossen.

Für den Betrieb des Shuttlebusses zum Sudelfeld für den kommenden Winter wurde die Höhe des Beförderungsentgeltes besprochen. Für die Hin- und Rückfahrt sind 2 Euro zu entrichten.

Aus der Sitzung vom 16.09.2025

Aus der Sitzung vom 16.09.2025

Mit dem vorgestellten Sanierungskonzept für den Gaststättenbereich und die Heizungsanlage des Gasthofes Schloßwirt bestand grundsätzlich Einverständnis. Der erste Bürgermeister wurde beauftragt, die notwendigen Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Der Pachtvertrag für die Wendelsteinhalle mit der Familie Nowak wurde abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis begann ab dem 01.10.2025.

Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung). Die Satzung trat zum 01.10.2025 in Kraft. Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung – SpPS) vom 18.10.2022 trat mit Ablauf des 30.09.2025 außer Kraft.

Der vom Gemeinderat beschlossen wurde die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder mit dem Inkrafttreten zum 01.10.2025 . Mit Ablauf des 30.09.2025 trat die Satzung über die Herstellung
von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung) vom 08.12.2009 außer Kraft.

Der Gemeinderat fasste den Beschluss über die Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Bereich des Rosenwegs.

Ein Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement wird aufgestellt. Die Ausschreibung für die notwendigen Arbeiten wird durchgeführt. Ein entsprechender Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm wird beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim gestellt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn soll beantragt werden.

Der GTEV D‘ Sulzbergla Brannenburg erhält 2025 einen einmaligen Zuschuss für die Jugendförderung.

Die Gemeinde Brannenburg strebt im Geiste der europäischen Völkerverständigung eine Partnerschaft mit der slowenischen Gemeinde Kobarid an.

Aus der Sitzung vom 15.07.2025

Aus der Sitzung vom 15.07.2025

Das Projekt PAsst (Pflegende Angehörige der oberbayerischen Gemeinden Flintsbach und Brannenburg gezielt stärken und unterstützen) wurde durch das Christliche Sozialwerk Degerndorf-Brannenburg-Flintsbach vorgestellt.

Der Gemeinderat beschloss die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weid-Dreigartenfeld“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Innenverdichtung). Das Planungsbüro wird die notwendigen Vorarbeiten durchführen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll vorbereitet werden.

Die Planungsgruppe wurde auch beauftragt, einen Entwurf für eine Gestaltungs- oder Erhaltungssatzung nach Art. 81 BayBO auszuarbeiten.

Der Gemeinderat beschloss, die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung) neu zu erlassen. In der nächsten Sitzung soll auch die Beschlussfassung über die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung) erfolgen. Regelungen zur Fahrradabstellplätzen sollen in die Satzung aufgenommen werden.

Die erste Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 20.11.2024 wurde beschlossen.

Die Wendelsteinhalle wird generell für politische Zwecke im Rahmen von Veranstaltungen von Parteien oder Wählervereinigungen/ Wählergruppen nicht zur Verfügung gestellt. Hiervon ausgenommen ist die Nutzung beispielsweise für Aufstellungsversammlungen zu Gemeindewahlen im Rahmen des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) von Parteien oder Wählervereinigungen/ Wählergruppen auf gemeindlicher Ebene.

Die Wendelsteinhalle soll, nach dem gegenwärtig keine Pachtinteressenten bekannt sind, nicht mehr verpachtet werden. Die Bewirtschaftung würde dann in Eigenorganisation durch die Nutzer erfolgen. Die Thematik des Erlasses einer Benutzungssatzung wurde zurückgestellt.

Zum Schloßwirt wurde das weitere Vorgehen besprochen. Angesprochen wurden die Kostensituation, das Vorgehen hinsichtlich einer Sanierung, eines möglichen Verkaufes oder einer Vergabe auf Erbbaurecht.

Die Bewertung der Gewässer im Gemeindegebiet Brannenburg auf mögliche Gefahren und die Erarbeitung eines Sturzflutkonzeptes wurden aus Zeitgründen zurückgestellt.

Der Gemeinderat bestellt Herrn Dr. Langer zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2026 und Herrn Berndl zu seinem Stellvertreter.

Aus der Sitzung vom 03.06.2025

Aus der Sitzung vom 03.06.2025

Der Gemeinderat beschloss, das beschleunigte Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Degerndorf Ost“ im Bereich der Fl.-Nr. 101/7 der Gemarkung Degerndorf an der Spitzsteinstraße 2 einzuleiten.

Die formlose Anfrage für Bebauung eines Grundstückes am Gartenweg muss hinsichtlich der Art und Weise einer Ermöglichung des Bauvorhabens rechtlich geprüft werden.

Herr Wolf (Leiter des Jugendtreffs Brannenburg) stellte anhand des Jahresrückblicks 2024 die Aktivitäten im Rahmen der offenen Jugendarbeit vor. Er ging anhand von Beispielen auf die Inhalte des Angebotes, auf die Projektarbeit sowie auf die Durchführung des
Ferienprogramms ein. Aufgrund einer Neustrukturierung der Stelle in der offenen Jugendarbeit wurde ein Beschluss in Bezug auf den entsprechenden Zuschuss notwendig.

Der Gemeinderat erklärte sich mit der Einrichtung einer Mittagsbetreuung (2 Kurzgruppen) in der bisher als Kindergarten St. Johannes genutzten Containeranlage unter der Trägerschaft der Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern einverstanden. Der erste Bürgermeister wurde ermächtigt, dazu eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Die Gemeinde Brannenburg strebt die Verlängerung des in Deutschland von TransFair Deutschland e.V. verliehenen Titels „Fairtrade-Town“ an. Der Leiter der örtlichen Steuerungsgruppe, Herr Enzinger, ging in seinem Vortrag auf die wesentlichen Kriterien und Ziele
dieser Auszeichnung ein. Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen bemüht sich die Gemeinde Brannenburg weiterhin, nur noch Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt werden.

Aus der Sitzung vom 13.05.2025

Aus der Sitzung vom 13.05.2025

Frau Regina Quelle wurde als neue Gemeinderätin in der Nachfolge von Frau Katharina Hüls (CSU) vereidigt. Frau Gemeinderätin Quelle wird Mitglied im Finanzausschuss und vertritt Frau Gemeinderätin Feicht im Bauausschuss.

Die Haushaltssatzung für 2025 wurde beschlossen. Der Haushaltsplan für dieses Haushaltsjahr wurde festgesetzt. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 wurden genehmigt.

Im Beteiligungsverfahren zur 16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 Energieversorgung – Windenergie“ – sieht die Gemeinde Brannenburg keine Möglichkeit, in den Suchräumen W 143 und W 144 eine Energieversorgung bzw. raumbedeutsame Windenergieanlagen festzulegen. Eine ablehnende Stellungnahme soll gegenüber dem Regionalen Planungsverband Südostoberbayern abgegeben werden.

Der Gemeinderat beschloss die 101. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes der Fl.-Nr. 302/3 der Gemarkung Degerndorf an der Leiblstraße. 23 als Satzung.

Die Entscheidung über das Bahnhof-Vordach wird zurückgestellt. Die zugrunde liegenden Eigentumsverhältnisse müssen noch geklärt werden.

Die Kneippanlage wird umgehend befüllt und die Außenanlagen zur Nutzung bereitgestellt. Ein Sanierungsplan wird noch vorgelegt.

Der Gemeinderat kann sich die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Ortsteil Tannerhut im Bereich südöstlich der Rosenheimer Straße vorstellen. Die Grundstückseigentümer-/innen werden informiert.

Zum 105-jährigen Gründungsfest der GTEV d‘ Sulzbergla Brannenburg in Verbindung mit dem 105. Gaufest des Bayerischen Inngau-Trachtenverbandes sowie für das 155-jährige ründungsfest der Freiwilligen Feuerwehr Brannenburg wurden die Sperrzeitregelungen
beschlossen.

Aus der Sitzung vom 29.04.2025

Aus der Sitzung vom 29.04.2025

Die Vertreter der Gemeinde Brannenburg in der Schulverbandsversammlung wurden beauftragt, dem Einbau eines Plattenliftes im Altbau und einer Ausführung der Baukonstruktion der Schulhauserweiterung in Holzbauweise zuzustimmen.

Aus der Sitzung vom 08.04.2025

Aus der Sitzung vom 08.04.2025

Der Gemeinderat stellte die Niederlegung des Amtes als Gemeinderätin durch Frau Katharina Hüls (CSU) fest. Der Gemeinderat beschloss weiter die Listennachfolge für das Nachrücken.

Die Musikschule Rosenheim e. V. erhält für das Schuljahr 2024 einen Zuschuss. Einem Antrag auf Zuschuss für zusätzliche Wochenstunden wurde ebenfalls zugestimmt.

Der Gemeinderat Brannenburg fasste einen Beschluss, für das Gebiet Thann das Verfahren der 16. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Thann“ einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange werden jeweils durchgeführt.

Der Gemeinderat beschloss für die Fl.-Nrn. 62, 63 und 70 bis 76 der Gemarkung Degerndorf am Inn die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans Nr. 45 „Zwischen Sudelfeldstraße und Kufsteiner Straße“ bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ für den vorgenannten Bereich. Der Flächennutzungsplan wird dabei angepasst. Das Verfahren der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ wird unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse eingestellt.

Die 100. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld und die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Am Müllnerweg“ wurden jeweils als Satzung beschlossen.

Der Gemeinderat kann sich eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Kerschelweg“ auf Flur-Nr. 312 der Gemarkung Degerndorf grundsätzlich vorstellen. Die Ausarbeitung des Bauleitplanes soll durch ein Planungsbüro erfolgen.

Der Gemeinderat Brannenburg nahm von der Planung und der qualifizierten Kostenschätzung für die Erweiterung der Grund- und Mittelschule zustimmend Kenntnis. Die Vertreter der Gemeinde Brannenburg in der Schulverbandsversammlung wurden beauftragt, einem Durchführungsbeschluss zur Einleitung der weiteren Leistungsphase auf dieser Grundlage zuzustimmen.

Der erste Bürgermeister wurde ermächtigt, die Verträge über die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Brannenburg, sowie über die Jugendarbeit und Gemeindejugendpflege nach Abstimmung mit der Gemeinde Flintsbach am Inn mit dem Diakonischen Werk Rosenheim in eigener Zuständigkeit abzuschließen.