Die Gemeinde beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 37 für das Gebiet „An der Sudelfeldstraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 55, 55/9 Teilfläche, 55/20, 55/23 und 389/2 Teilfläche der Gemarkung Degerndorf an der Sudelfeldstraße 18, 20, 22 und Kirchenstraße 21 a als Satzung.
Das beschleunigte Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Zwischen Rosenheimer Straße, Bahnhofstraße und Bahnlinie“ mit den Fl.Nrn. 173/50, 173/51, 173/85 und 173/86 der Gemarkung Degerndorf im Bereich der Bahnhofstraße 67, wurde eingeleitet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange werden durchgeführt.
Der Gemeinderat kann sich, ausgehend von einer formlosen Anfrage, eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 im Bereich der Fl.Nr. 302/3 der Gemarkung Degerndorf an der Leiblstraße 23 im Rahmen der vorgestellten Varianten grundsätzlich vorstellen.
Eine Entscheidung über die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde zurückgestellt. Der Entwurf wird noch überarbeitet.
Mit dem Abschluss der Defizitvereinbarung mit dem Kindergartenverein Degerndorf/Brannenburg e.V., gültig ab 1.1.2024 und mit dem Abschluss der „Vereinbarung über die Errichtung und Nutzung des Erweiterungsbaus zum Kindergarten St. Johannes“ mit dem Kindergartenverein Degerndorf/Brannenburg e.V. bestand jeweils Einverständnis.