Bauleitplanung

Auf dieser Seite werden Sie über die Bauleitplanung der Gemeinde Brannenburg informiert und Sie finden einen Link auf alle aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen.

Unter Bauleitplanung versteht sich die Planung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung eines bestimmten Gebiets innerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs der Gemeinde Brannenburg. Die Bauleitplanung umfasst die Erstellung, Änderung und Aufhebung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen.

Ein Flächennutzungsplan legt die beabsichtigte Nutzung von Grundstücken in einem Gemeindegebiet langfristig fest. Er dient als Grundlage für die spätere Aufstellung von Bebauungsplänen und gibt einen groben Überblick über die vorgesehene städtebauliche Entwicklung.

Bebauungspläne sind rechtsverbindliche Satzungen, die für konkrete Teilbereiche eines Gemeindegebiets festgelegt werden. Sie regeln detailliert, wie Grundstücke genutzt werden dürfen, welche Art von Bebauung erlaubt ist und welche baurechtlichen Vorgaben einzuhalten sind. Bebauungspläne setzen somit verbindliche Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung.

Die Bauleitplanung ermöglicht es der Gemeinde, die städtebauliche Entwicklung aktiv zu steuern und sicherzustellen, dass die Bauvorhaben im Einklang mit den Zielen und Interessen der Gemeinde stehen. Dabei werden Aspekte wie die Schaffung von Wohnraum, die Entwicklung von Gewerbegebieten, der Erhalt von Grünflächen, Verkehrsinfrastruktur und Umweltschutz berücksichtigt.

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie anderer Träger öffentlicher Belange ist ein wichtiger Bestandteil der Bauleitplanung.
Es werden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen, bei denen die Öffentlichkeit informiert wird und die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht.

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