Aus der Sitzung vom 19.09.2023

Die Entscheidung über das Städtebauliche Konzept des Bauträgers zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich der Fl. Nr. 178/2 der Gemarkung Degerndorf an der Wendelsteinstraße 1 wurde zurückgestellt. Es wird noch aktualisiert.

Bei der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 „Kammerlanderweg beschloss der Gemeinderat vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.7.2023 die Einleitung des Regelverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplanverfahren zu entwickeln und das bisherige Verfahren in das Regelverfahren überzuleiten. Insbesondere wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Der Gemeinderat billigte den von der Planungsgruppe Strasser ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 37 für das Gebiet „An der Sudelfeldstraße“, bestehend aus Planteil mit Festsetzungen, Lageplan mit Begründung. In diesem Zusammenhang werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage über den Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Untergeschoss/Keller und ein Vollgeschoss auf Fl. Nr. 57, Am Antritt wird keine Einbeziehungssatzung
aufgestellt.

Bei der Festlegung von Standorten für Sirenen zur Bevölkerungsalarmierung und Verbesserung der Warninfrastruktur wurde der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag für die Montage und die Lieferung von Sirenen zur Bevölkerungsalarmierung für die Standorte Ortsteil Degerndorf: Biberhöhe 4 (Wasserhaus), Ortsteil Großbrannenberg: Sankt Margarethen 13 ¼ (Feuerwehr) und Ortsteil Brannenburg: Kirchplatz 2 (Feuerwehr) an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Ein weiterer Standort im Ortsteil Degerndorf am Bahnhof wird in diesem Zusammenhang geprüft.

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