Müllgebührenermäßigung bei besonderen Härtefällen

Der Landkreis Rosenheim informiert

Bei privaten Haushalten in denen ständig

  • eine Person lebt, die dauerhaft in größerem Maße Hygieneartikel (Windeln, Einlagen, u.ä.) benötigt und deshalb regelmäßig größere Restmüllmengen als üblich zu entsorgen sind,


    oder

  • mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird in Anwendung einer Härtefallregelung die Gebühr um 50% der Normalgebühr für ein 80 l Restmüllgefäß ermäßigt (monatlich 4,85 €).

Der Antrag auf Gebührenermäßigung ist schriftlich bei der Gemeinde zu stellen. Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Ermäßigungsgründe und einer sozialen Härte sind formlos glaubhaft zu machen.

Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird die Ermäßigung ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Gemeinde eingeht, gewährt.

Die Antragsformulare liegen in der Gemeindeverwaltung, Zimmer Nr. 18, auf oder können bei der Homepage des Landkreises Rosenheim unter www.landkreis-rosenheim.de heruntergeladen werden.

Der Ermäßigungsbetrag wird jeweils im Dezember zurückerstattet.

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