Meldepflicht von Hunden
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Halten eines über vier Monate alten Hundes meldepflichtig ist. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes wird von der Gemeinde eine Hundemarke ausgegeben. Wer der Anmeldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann wegen Abgabenhinterziehung mit einer Geldbuße belegt werden.
Angemeldet werden können die Hunde während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schulweg 2, Zi.-Nr. 18 im 1. Stock.