Aus der Sitzung vom 17.1.2023

Der Gemeinderat stellte die Niederlegung des Amtes als Gemeinderat und damit auch als Dritter Bürgermeister durch Herrn Helmut Sachse (Freie Wähler) fest. Die Listennachfolgerin der Freien Wähler soll verständigt werden.

Bezugnehmend auf die Erschließungsplanung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 Einheimischen-Baugebiet „Kammerlanderweg“ wurde aufgrund der Reduzierung der versiegelten Verkehrsflächen der Anteil an Grünflächen (d.h. Schotterrasenflächen) mit dem Ziel erhöht, differenzierte Oberflächen im Straßenraum zu erzielen (Bereiche der Rehleitenstraße, des Hufnagelweges und des Pfarrer Aicher Weges).

Der Gemeinderat beschloss die 97. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ mit dem Grundstück an der Leiblstraße 24, Fl.Nr. 301/8 der Gemarkung Degerndorf als Satzung.

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren sowie das dazu gehörige Verzeichnis der Pauschalsätze wurden genehmigt. Der Gemeinderat Brannenburg bestätigte Herrn Martin Grad als Kommandanten und Herrn
Hubert Lechner als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Großbrannenberg.

Aus der Sitzung vom 8.11.2022

Die Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Brannenburg (BGS-EWS) wurde genehmigt. Die Gebietsabflussbeiwertkarte ist Bestandteil der BGS-EWS, gültig ab 1.1.2023. Die Entwässerungssatzung (EWS) wurde neu erlassen.

Zum Tagesordnungspunkt „Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet“ bestand mit einer Auswechslung der Leuchtstoffröhren gegen LED Röhren als Energiesparmaßnahme im Bereich der Mühlenstraße als Beispiel für das weitere Vorgehen Einverständnis. Sofern die Mühlenstraße durch die Umrüstung auf LED optimal ausgeleuchtet ist, sollen alle noch vorhandenen Leuchtstoffröhren gegen LED Röhren ausgewechselt werden. Die Straßenbeleuchtung wird daher belassen.

Das Gremium wurde über die aktuelle Kostenschätzung sowie die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen einer Schulhauserweiterung auf die Gemeinde Brannenburg in Kenntnis gesetzt. Die Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt zu der Standortentscheidung über den Neubau einer Kindertageseinrichtung wurde in dieser Sitzung zurückgestellt, da noch (planungs-)rechtliche Fragen zu klären sind.

Der Erlass einer neuen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde beraten.

Die neuen Defizitvereinbarungen mit dem Kindergartenverein Degerndorf/Brannenburg e.V. und mit der Montessori-Kinderhaus Inntal gGmbH wurden genehmigt.

Für die Sanierung des Parkettbodens im Plattlerraum (Rosenheimer Str. 9) aufgrund der Inanspruchnahme während des Neubaus des Horts erhält der GTEV Riesenkopf Degerndorf einen Zuschuss.

Aus der Sitzung vom 13.12.2022

Der Gemeinderat stellte antragsgemäß die Niederlegung der Ausschusssitze von Gemeinderätin Kaiser-Fehling (CSU) im Bauausschuss sowie im Ausschuss Umwelt, Verkehr und Tourismus aus wichtigem Grund fest. Er bestellte statt ihr folgende Mitglieder mit den entsprechenden Funktionen: Gemeinderätin Maria Feicht wird zum Mitglied im Bauausschuss und Gemeinderat Quirin Schwaiger wird zum Mitglied im Ausschuss Umwelt, Verkehr und Tourismus bestellt. An Stelle von Gemeinderat Quirin Schwaiger wird Gemeinderätin Monika Kaiser-Fehling zum stellvertretenden Mitglied im Ausschuss Umwelt, Verkehr und Tourismus bestellt.

Der Bebauungsplan Nr. 40 Einheimischen-Baugebiet „Kammerlanderweg“ mit den Grundstücken Fl.Nrn. 397 Teilfläche, 453 Teilfläche und 457 der Gemarkung Degerndorf zwischen der
Milbinger Straße und dem Kammerlanderweg wurde als Satzung beschlossen.

Bei dem Tagesordnungspunkt „Namensgebung; Erschließungsstraßen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 40 „Kammerlanderweg“ wurden folgende Beschlüsse gefasst: Die Abzweigung von der Milbinger Straße soll den Namen „Pfarrer Aicher Weg“ tragen. Die von Norden nach Süden mit einer Abzweigung nach Osten noch bestehende Straßenbeziehung in T-Form soll den Namen „Hirschnagelweg“ tragen.

Mit dem Containerstandort als Übergangslösung für eine Kindertageseinrichtung am „Parkplatz Kirchenstraße“ mit der angrenzenden Grünfläche besteht Einverständnis.

Für die 96. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 302/3 der Gemarkung Degerndorf an der Leiblstraße 23 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Zur 98. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 301 an der Leiblstraße 28 wurde der Änderungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit werden am Verfahren beteiligt.

Der Beschluss über die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde zurückgestellt.

Die Jahresrechnung 2021 wurde festgestellt. Für diese Jahresrechnung wurde die Entlastung erteilt.

Das Ergebnis des Gutachtens über die Blockabfertigung Bundesautobahn A 93 wurde vorgestellt.

Der Beschlussvorschlag, über den in der Sitzung am 11.10.2022 behandelten Sachverhalt zur Weihnachtsbeleuchtung im Gemeindegebiet nochmals zu beraten und ihn beschlussmäßig zu behandeln, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Aus der Sitzung vom 8.11.2022

Die Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Brannenburg (BGS-EWS) wurde genehmigt. Die Gebietsabflussbeiwertkarte ist Bestandteil der BGS-EWS, gültig ab 1.1.2023. Die Entwässerungssatzung (EWS) wurde neu erlassen.

Zum Tagesordnungspunkt „Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet“ bestand mit einer Auswechslung der Leuchtstoffröhren gegen LED Röhren als Energiesparmaßnahme im Bereich der Mühlenstraße als Beispiel für das weitere Vorgehen Einverständnis. Sofern die Mühlenstraße durch die Umrüstung auf LED optimal ausgeleuchtet ist, sollen alle noch vorhandenen Leuchtstoffröhren gegen LED Röhren ausgewechselt werden. Die Straßenbeleuchtung wird daher belassen.

Das Gremium wurde über die aktuelle Kostenschätzung sowie die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen einer Schulhauserweiterung auf die Gemeinde Brannenburg in Kenntnis gesetzt. Die Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt zu der Standortentscheidung über den Neubau einer Kindertageseinrichtung wurde in dieser Sitzung zurückgestellt, da noch (planungs-)rechtliche Fragen zu klären sind.

Der Erlass einer neuen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde beraten.

Die neuen Defizitvereinbarungen mit dem Kindergartenverein Degerndorf/Brannenburg e.V. und mit der Montessori-Kinderhaus Inntal gGmbH wurden genehmigt.

Für die Sanierung des Parkettbodens im Plattlerraum (Rosenheimer Str. 9) aufgrund der Inanspruchnahme während des Neubaus des Horts erhält der GTEV Riesenkopf Degerndorf einen Zuschuss.

Sitzung vom 11.10.2022

Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Stand der Bauleitplanung für den Ortsteil „Tannerhut“ informiert.

Die Gemeinde Brannenburg ist bereit, den Breitbandausbau der Telekom mit einem modernen „Fiber to the home“-Anschluss (FTTH-Netz), also einer Glasfaserversorgung bis ins Gebäude, im Rahmen ihrer Neutralitätspflicht mit Maßnahmen zu begleiten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Insbesondere werden keine wettbewerbsschädlichen Absprachen getroffen.

Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung – SpPS) wurde beschlossen.

Das Verfahren zur 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 57/5 der Gemarkung Degerndorf an der Sudelfeldstraße 15 wird eingestellt.

Eine Weihnachtsbeleuchtung soll in dem Bereich zwischen dem Rathaus und der Kirchenstraße sowie im Bereich des Dorfplatzes/Kirchplatzes in Brannenburg angebracht werden. Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für ein tendenzielles Abschalten der Straßenbeleuchtung sollen grundsätzlich überprüft werden.

Sitzung vom 20.9.2022

Frau Balleisen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde als neue Gemeinderätin in der Nachfolge von Herrn Markus Reichl vereidigt. In diesem Zusammenhang wurden auch die Ausschüsse besetzt. Sie ist Vertreterin von Herrn Josip Lackovic im Finanzausschuss. Herr Lackovic ist nun Mitglied im Bauausschuss. Vertreterin ist Frau Balleisen. Sie ist Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Ihr Vertreter ist Herr Lackovic.

Der Gemeinderat wurde von dem beauftragten Ingenieurbüro über die zu erwartenden Baukosten für die Vollbeampelung im Gewerbe- bzw. Wohngebiet an der Nußdorfer Straße (St2359) informiert. Sie betragen ca. 525.000 €. Der Bauausschuss wurde ermächtigt, die weiteren Schritte zu beauftragen. Auf einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen für den Knotenast Nußdorfer Straße (Zufahrt EDEKA/Prechtl) musste aus straßenplanerischen Erwägungen verzichtet werden.

Der Gemeinderat beschloss die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 mit dem vorläufigen Titel „Kammerlanderweg“ mit den Grundstücken Fl.Nrn. 397 Teilfläche, 453 und 457 der Gemarkung Degerndorf zwischen der Milbinger Straße und dem Kammerlanderweg für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt. Mit der Tief- und Straßenbauplanung besteht vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplanes Einverständnis.

Ein städtebauliches Konzept zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 122 der Gemarkung Degerndorf an der Falkensteinstraße wurde vorgestellt.

Der Gemeinderat erließ eine Einbeziehungssatzung mit dem Grundstück Fl. Nr. 45/1 der Gemarkung Brannenburg im Bereich der Bergstraße 1.

Als Satzung wurden vom Gemeinderat erlassen:

  • 94. Änderung des Bebauungsplanes Nr.2 „Gmain-WeidachDreigartenfeld“ mit dem Grundstück Fl.Nr. 308/32 der Gemarkung Degerndorf an der Thomastraße 20
  • 95. Änderung des Bebauungsplanes Nr.2 „Gmain-WeidachDreigartenfeld“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 298/8 der Gemarkung Degerndorf an der Leiblstraße 13
  • 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Westlich der Sudelfeldstraße“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 421/3 der Gemarkung Degerndorf an der Dientzenhoferstraße 5
  • 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 584/14 der Gemarkung Degerndorf an der Biberstraße 11 c und 11 d
  • 19. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 573/8 der Gemarkung Degerndorf an der Petersbergstraße 6

Eingeleitet wurden:

  • Das Verfahren zur 96. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 302/3 an der Leiblstraße 23 und
  • das Verfahren zur 97. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 302/3 an der Leiblstraße 24.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird jeweils durchgeführt.

Die Gemeinde Brannenburg schloss sich im Rahmen des ergänzenden Beteiligungsverfahrens der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zum Entwurf vom 2.8.2022 der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an.

Aus der Sitzung vom 19.7.2022

Der Gemeinderat stellte die Niederlegung des Amtes als Gemeinderat durch Herrn Markus Reichl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fest. Er ist nicht mehr Mitglied des Gemeinderates. Die Listennachfolgerin soll verständigt werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Angebot eines arbeitgeberfinanzierten Fahrradleasings für die Arbeitnehmer/innen der Gemeinde Brannenburg gemäß dem entsprechenden Tarifvertrag zu. Erster Bürgermeister Jokisch wurde ermächtigt, die notwendigen Verträge abzuschließen. Die Pflichtversicherung und eine anteilige Servicepauschale werden als monatlicher Bonus von der Gemeinde übernommen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf zu einer Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen zu erstellen.

Aus der Sitzung vom 21.6.2022

Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für Brannenburg wurde festgestellt und als bedarfsnotwendig anerkannt: 104 Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren, 302 Plätze für Regelkinder und 100 Hortplätze für Schulkinder. Die Verwaltung wurde beauftragt, Räumlichkeiten zur Unterbringung der fehlenden Plätze zu schaffen. Der Gemeinderat ist laufend über den Planungsstand zu unterrichten.

  • Der Gemeinderat billigt erneut die von der Planungsgruppe Strasser, Zweigstelle Rosenheim, Kufsteiner Str. 87, 83026 Rosenheim, ausgearbeitete 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 57/5 der Gemarkung Degerndorf an der Sudelfeldstraße 15 mit der Maßgabe, dass die am 21.6.2022 getroffenen Beschlüsse eingearbeitet werden.
  • Das Verfahren zur 95. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 298/8 an der Leiblstraße 13 wurde eingeleitet.
  • Der Gemeinderat beschloss, Verfahren zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 584/14 (Brünnsteinstraße 11c und 11d) und im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 573/8 der Gemarkung Degerndorf an der Petersbergstraße 6 einzuleiten.

Die Öffentlichkeit und die Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange werden jeweils in entsprechender Form am Verfahren beteiligt.

Der Gemeinderat kann sich eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Kerschelweg“ zur Errichtung eines Anbaus mit Carport und Stellplätzen auf Fl.Nr. 904/31 am Kerschelweg 9 grundsätzlich vorstellen. Für die Grundstücke Fl.Nrn. 173/9 und 173/50 der Gemarkung Degerndorf am Kerschelweg im Bereich der Bahnhofstraße 67 soll kein Änderungsverfahren durchgeführt werden.

Dem Gemeinderat wurde der Sachstand über die Schulhauserweiterung der Maria-Caspar-Filser-Schule (Grund- und Mittelschule) berichtet.

Für den Ausbau des Mehrgenerationenhauses in Flintsbach a. Inn wurde ein einmaliger Baukostenzuschuss für das Christliche Sozialwerk Degerndorf-Brannenburg-Flintsbach e.V. beschlossen.

Der Fischereiverein Inntal e.V. erhält einen einmaligen Zuschuss zum Ausgleich der in Zusammenhang mit der Einleitung von Cyanid in den Grießenbach entstandenen Aufwendungen. Bewilligt wurde außerdem eine Zuwendung zur Förderung der Jugendarbeit.

Aus der Sitzung vom 10.5.2022

Die im Oktober 2020 ernannte Seniorenbeauftragte, Frau Monika Wendrich, berichtete über ihre Tätigkeit in den zurückliegenden Monaten.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 37 für das Gebiet „An der Sudelfeldstraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 55, 55/9 Teilfläche, 55/19, 55/20, 55/23 und 389/2 Teilfläche der Gemarkung Degerndorf an der Sudelfeldstraße 18, 20, 22 und Kirchenstraße 21a wird fortgeführt. Die Planunterlagen wurden gebilligt. Mit dem Erschließungsträger sind entsprechende Verträge abzuschließen.

Der Gemeinderat beschloss das Verfahren zum Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung des Außenbereichsgrundstücks Fl.Nr. 45/1 der Gemarkung Brannenburg im Bereich der Bergstraße 1. Die Öffentlichkeit und die Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange werden an den Verfahren beteiligt.

Der an die Montessori-Kinderhaus Inntal gGmbH erteilte befristete Auftrag zur Einrichtung einer Mutter-Kind-Spielgruppe für ukrainische Flüchtlinge wird nachträglich genehmigt. Für die Betreuung wird eine monatliche Pauschale gewährt. Die Kosten und Fördermittel sind am Jahresende nachzuweisen. Eine etwaige Überzahlung ist zurückzuerstatten.

Der Diakonieverein erhält zur Erstellung einer Homepage mit jugendrelevantem Thema einen einmaligen Zuschuss.

Der Gemeinderat Brannenburg bestätigte Herrn Burghardt als Kommandanten und Herrn Dupier als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Brannenburg. Der Gemeinderat war mit dem vorgestellten Fahrzeugkonzept für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in der Gemeinde Brannenburg grundsätzlich einverstanden. Die entsprechenden Mittel sollen in der jeweiligen Finanzplanung berücksichtigt werden, sofern es die zukünftige Haushaltslage zulässt. Mit der Beschaffung eines Sonderfahrzeuges (ATV) für die Freiwillige Feuerwehr Großbrannenberg bestand Einverständnis.

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