Aus der Sitzung vom 18.1.2022

Die Kostenfreigabe für das Vorhaben „Wohnmobilstellplatz Sudelfeldstraße 108“ wurde geschäftsordnungsgemäß im Gemeinderat behandelt. U. a. sind noch einige Fragen hinsichtlich der Nutzung des vorgesehenen Standortes oder des benachbarten Parkplatzes bei der Wendelsteinbahn zu klären. Eine Freigabe der Kosten wurde daher abgelehnt.

In Bezug auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h im Verlauf der Mühlenstraße und im Umfeld des Brannenburger Kirchplatzes wurden die entsprechenden Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Tourismus vom 10.11.2021 aufgehoben und modifiziert. Die Beschlusslage stellt sich wie folgt dar: Von dem Ende der Wiese vor der Veramed-Klinik (etwa Abzweigung Gartenweg) bis zur Abzweigung Grafenstraße und dem Bereich der Brücke über den Kirchbach soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h mit einer entsprechenden Beschilderung erfolgen. Weitere Regelungen hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo-30-Zone sind nicht mehr vorgesehen.

Die 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes FI.Nr. 306/26 der Gemarkung Degerndorf an der Schönleitenstraße 14 wurde als Satzung beschlossen.

Die Gemeinde Brannenburg beteiligt sich an der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ und strebt den in Deutschland von TransFair e.V. verliehenen Titel „Fairtrade-Town“ an. Zu diesem Zweck wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet.

Der Aufgabenbereich des Finanzausschusses wurde im Rahmen einer Änderung der Geschäftsordnung um die Thematik der Änderung bestehender Miet- und Pachtverträge erweitert

Aus der Sitzung vom 14.12.2021

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen beschloss der Gemeinderat:

Der Erlass einer Kostenerstattungssatzung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen wird nach wie vor nicht als notwendig erachtet. Bei Bedarf wird ein Erlass geprüft.

Die Thematik des Heckenrückschnitts wurde u. a. an Einzelbeispielen besprochen. Die Praxis des Umgangs hinsichtlich eines Rückschnitts soll von der Verwaltung (gemeindliches Anschreiben etc.) vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit weiterverfolgt werden.

Dem Kindergartenverein Degerndorf/Brannenburg e.V. wurde eine zweite Abschlagszahlung auf den Defizitausgleich 2021 bewilligt. Die endgültige Abrechnung für dieses Kindergartenjahr ist in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Die Jahresrechnung 2020 wurde nach erfolgter Aufklärung der Prüfungsfeststellungen festgestellt. Für die festgestellte Jahresrechnung 2020 wurde die Entlastung erteilt.

Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Brannenburg auf zukünftige Nutzung des Heizöltankraums der Wendelsteinhalle als Lagerraum nach Installation der Gasheizung wurde genehmigt.

Die Musikkapelle Brannenburg und der TSV Brannenburg erhalten für das Jahr 2021 einen Zuschuss.

Herr Andreas Maurer aus Brannenburg wurde als Mitglied der Lawinenkommission Wendelstein bestellt.

Ab Januar 2022 ist ein COVID-19 Corona-Schnelltestzentrum in Brannenburg im Bereich des Prechtl Frischmarktes (Nußdorfer Straße 33) eingerichtet.

Aus der Sitzung vom 9.11.2021

Der Gemeinderat beschloss, das Verfahren zur 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 57/5 der Gemarkung Degerndorf an der Sudelfeldstraße 15 einzuleiten. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind am Verfahren zu beteiligen.

Der Erlass einer neuen Wasserabgabesatzung und einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wurde beschlossen. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde Brannenburg vom 27.7.1994 wurde aufgehoben.

Die Montessori-Kinderhaus Inntal gGmbH erhält einen Defizitzuschuss für das Kindergartenjahr 2020.

Das Projekt der Anlage eines Verkehrskreisels bei der Sparkasse (Kreuzung Rosenheimer Straße, Nußdorfer Straße und Sudelfeldstraße) wird nicht weiterverfolgt.

Die Gemeinde Brannenburg bleibt für die neue Förderperiode ab dem Jahr 2023 weiter Mitglied in der Lokalen Aktionsgruppe LAG Mangfalltal-Inntal zur Förderung des ländlichen Raumes.

Aus der Sitzung vom 9.11.2021

Der Gemeinderat beschloss, das Verfahren zur 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 57/5 der Gemarkung Degerndorf an der Sudelfeldstraße 15 einzuleiten. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind am Verfahren zu beteiligen.

Der Erlass einer neuen Wasserabgabesatzung und einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wurde beschlossen. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde Brannenburg vom 27.7.1994 wurde aufgehoben.

Die Montessori-Kinderhaus Inntal gGmbH erhält einen Defizitzuschuss für das Kindergartenjahr 2020.

Das Projekt der Anlage eines Verkehrskreisels bei der Sparkasse (Kreuzung Rosenheimer Straße, Nußdorfer Straße und Sudelfeldstraße) wird nicht weiterverfolgt.

Die Gemeinde Brannenburg bleibt für die neue Förderperiode ab dem Jahr 2023 weiter Mitglied in der Lokalen Aktionsgruppe LAG Mangfalltal-Inntal zur Förderung des ländlichen Raumes.

Aus der Sitzung vom 12.10.2021

Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2021 sowie der Nachtragshaushaltsplan 2021 wurden genehmigt. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2025 ändern sich aufgrund der Nachtragshaushaltssatzung nur im laufenden Jahr 2021.

Der Gemeinderat beschloss, das Verfahren zur 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes FI.Nr. 306/26 der Gemarkung Degerndorf an der Schönleitenstraße 14 gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind am Verfahren zu beteiligen. Der Gemeinderat kann sich eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ zur Errichtung eines zusätzlichen Einfamilienhauses mit Carport/Garagen auf Fl.Nr. 308/32 an der Thomastraße 20 grundsätzlich vorstellen.
Der Gemeinderat behandelte einen im Bauausschuss bereits beschlussmäßig abgelehnten Antrag auf Gehwegverbreiterung in der Thomastraße, da die Bedeutung der Angelegenheit es
erforderte. Das Gremium hielt an dem Bauausschussbeschluss vom 26.7.2021 fest. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, einen Heckenrückschnitt bei Grundstücken, deren Anpflanzung die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie den Gemeingebrauch beeinträchtigen, zu erreichen. Ebenfalls mit der gleichen Zielrichtung soll die Straßenbeleuchtung aus dem Gehwegbereich entfernt und in die privaten Grundstücksbereiche hinein verlegt werden.

Die Gemeinde Brannenburg soll die Förderung des Radwegeausbaus beidseitig der Nußdorfer Straße (St 2359) im Gemeindebereich Brannenburg im Zuge eines Förderprogrammes des Freistaates Bayern beantragen.

Im Rahmen der Einleitung der Bauleitplanung für ein Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Degerndorf an der Kufsteiner Straße auf den Grundstücken Fl.Nrn. 563 und 589 der Gemarkung Degerndorf sollen zuerst Sicherungen für den Betrieb der benachbarten Steinbrüche vereinbart werden. Angebote von Architekturbüros werden eingeholt.

Aus der Sitzung vom 12.10.2021

Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2021 sowie der Nachtragshaushaltsplan 2021 wurden genehmigt. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2025 ändern sich aufgrund der Nachtragshaushaltssatzung nur im laufenden Jahr 2021.

Der Gemeinderat beschloss, das Verfahren zur 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes FI.Nr. 306/26 der Gemarkung Degerndorf an der Schönleitenstraße 14 gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind am Verfahren zu beteiligen. Der Gemeinderat kann sich eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ zur Errichtung eines zusätzlichen Einfamilienhauses mit Carport/Garagen auf Fl.Nr. 308/32 an der Thomastraße 20 grundsätzlich vorstellen.
Der Gemeinderat behandelte einen im Bauausschuss bereits beschlussmäßig abgelehnten Antrag auf Gehwegverbreiterung in der Thomastraße, da die Bedeutung der Angelegenheit es
erforderte. Das Gremium hielt an dem Bauausschussbeschluss vom 26.7.2021 fest. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, einen Heckenrückschnitt bei Grundstücken, deren Anpflanzung die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie den Gemeingebrauch beeinträchtigen, zu erreichen. Ebenfalls mit der gleichen Zielrichtung soll die Straßenbeleuchtung aus dem Gehwegbereich entfernt und in die privaten Grundstücksbereiche hinein verlegt werden.

Die Gemeinde Brannenburg soll die Förderung des Radwegeausbaus beidseitig der Nußdorfer Straße (St 2359) im Gemeindebereich Brannenburg im Zuge eines Förderprogrammes des Freistaates Bayern beantragen.

Im Rahmen der Einleitung der Bauleitplanung für ein Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Degerndorf an der Kufsteiner Straße auf den Grundstücken Fl.Nrn. 563 und 589 der Gemarkung Degerndorf sollen zuerst Sicherungen für den Betrieb der benachbarten Steinbrüche vereinbart werden. Angebote von Architekturbüros werden eingeholt.

Aus der Sitzung vom 21.9.2021

Zugrunde lagen dem Tagesordnungspunkt „Neubau des Kinderhortes St. Raphael“ die Baukosten von 3,8 Millionen Euro. Kritisch wurde die Kommunikation des Architekten insofern gesehen, weil er aus der Sicht der Gemeinde nicht ausreichend über die Kostensteigerung informiert hatte. Im März 2019 wurde bei dem Projekt von 3,1 Millionen Euro ausgegangen. Beanstandet wurden z. B. auch Punkte bei der Ausschreibung der Bauleistungen. Weiter wurde die späte Inbetriebnahme des Hortes aufgrund von Bauzeitverzögerungen bemängelt. Der Sachverhalt wird weiter geprüft.

Die erste Änderung der Satzung der Gemeinde Brannenburg vom 26.1.2021 nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 lit. a BayBO (Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe) wurde beschlossen. Die Satzung trat zum 1.10.2021 in Kraft.

Die Neuaufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 35 „Zwischen Rosenheimer Straße, Bahnhofstraße und Bahnlinie“ mit integrierter Grünordnung an der Bahnhofstraße, Rosenheimer Straße und Kerschelweg im Bereich des ehemaligen Tengelmann- und Edeka-Marktes wurde als Satzung beschlossen.

Das Gremium wurde über die Beratungsgegenstände aus dem Schulverband Brannenburg wie die Beschaffung mobiler Luftreinigungsanlagen und über die Schulhauserweiterung informiert.

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