Die erste Änderung der Satzung der Gemeinde Brannenburg vom 26.1.2021 nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 lit. a BayBO (Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe) wurde beschlossen. Die Satzung trat zum 1.10.2021 in Kraft.
Die Neuaufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 35 „Zwischen Rosenheimer Straße, Bahnhofstraße und Bahnlinie“ mit integrierter Grünordnung an der Bahnhofstraße, Rosenheimer Straße und Kerschelweg im Bereich des ehemaligen Tengelmann- und Edeka-Marktes wurde als Satzung beschlossen.
Das Gremium wurde über die Beratungsgegenstände aus dem Schulverband Brannenburg wie die Beschaffung mobiler Luftreinigungsanlagen und über die Schulhauserweiterung informiert.
