Informationen des Wasserwirtschaftsamtes zu den Hochwasserschutzplanungen am Thannbach
Informationen des Wasserwirtschaftsamtes zu den Hochwasserschutzplanungen am Thannbach
Der Zeitplan der Baugrunderkundung sieht folgenden Ablauf vor:
| Datum | Ort | Einschränkung |
|---|---|---|
| 08.04. – 09.04. | Brücke Mühlenstraße | Halbseitige Sperrung, ca. 2 Tage |
| 09.04. – 10.04. | Brücke Fußweg Kellerweg/Thann | Vollsperrung, ca. 1 Tag |
| 10.04. u. 13.04. | Brücke Thannbachstraße | Halbseitige Sperrung, ca. 2 Tage |
| 14.04. – 15.04. | Brücke Fußweg Kirchbachweg | Vollsperrung, ca. 2 Tage |
| 16.04. – 17.04. | Brücke Fußweg Wendelsteinbahn | Vollsperrung, ca. 2 Tage |
Zudem finden am 09.04. und 10.04.2026 ergänzende Baugrunduntersuchungen an der Thannbachböschung im Bereich Mühlenstraße und Thannbachstraße statt.
Abhängig vom Fortschritt der Erkundungsarbeiten und den äußeren Umständen sind Abweichungen vom Bauzeitenplan möglich. Bei größeren Verzögerungen wird der Zeitplan aktualisiert und auf der Webseite der Gemeinde Brannenburg veröffentlicht.
Art und Umfang der Arbeiten
- Durchführung von Bohrungen mit einem Durchmesser von ca. 8 cm bis in eine Tiefe von etwa 10 m.
- Durchführung von Rammsondierungen, um die Tragfähigkeit des Bodens zu bestimmen.
- Zusätzlich werden kleinere Sondierungsbohrungen auf privaten Flächen durchgeführt. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden bereits informiert.
Auswirkungen auf Verkehr und Anwohner
- Während der Arbeiten sind die betroffenen Fußgängerbrücken am jeweiligen Sondierungspunkt vollständig gesperrt; die Brücken Mühlenstraße und Thannbachstraße werden halbseitig gesperrt.
- Die Bohrgeräte werden mit Druckluft betrieben; dadurch ist in der unmittelbaren Umgebung während der Arbeiten mit erhöhter Lärmbelastung zu rechnen.
Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen fließen in die weitere Planung ein. Die Hochwasserschutzplanung werden wir Ihnen voraussichtlich im Herbst/Winter 2026 — vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens — vorstellen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Bitte beachten Sie: Nach Art. 41 BayWG Abs. 1 besteht eine Duldungspflicht für die Durchführung der Baugrunduntersuchungen. Die Untersuchung selbst hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahme.
Erweiterung Grund- und Mittelschule Brannenburg
Erweiterung Grund- und Mittelschule Brannenburg
Für die Erweiterung der Grund- und Mittelschule Brannenburg wurden folgende Gewerke öffentlich ausgeschrieben:
- Erdbauarbeiten
- Baumeisterarbeiten
- Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Die Ausschreibungen sind ab sofort im Vergabeportal des Freistaats Bayern verfügbar:
Weiterführende Informationen
Sitzung des Bauausschusses vom 16.12.2025
Sitzung des Bauausschusses vom 16.12.2025
In der Sitzung vom 16.12.2025 wurden folgende Gesuche behandelt:
- Umstellung der Sporthallenbeleuchtung auf LED; Vorstellung des Sanierungskonzeptes und Durchführungsbeschluss für die Dreifachsporthalle
- Bauantrag: Erweiterung der Grund- und Mittelschule Brannenburg auf Fl.-Nr. 1 der Gemarkung Degerndorf an der Kirchenstraße 40; Anforderungen des Landratsamtes Rosenheim
- Bauantrag: Nutzungsänderung von bestehender Einliegerwohnung in Kurzzeitvermietung/Ferienwohnung im Wohngebiet auf Fl.-Nr. 306/16 der Gemarkung Degerndorf am Binderfeld 10
- Bauantrag: Änderung Anordnung von Wohnungseingängen und deren Fluchtwegen: W2, W3, W4, W5 (EG) und W13 (OG zu W10) – Errichtung zusätzliche Keller- und Abstellräume innen und außen – Änderung Außenanlage mit Stellplätzen auf Fl.-Nr. 319/13 der Gemarkung Brannenburg am Kerschelweg 33
- Bauantrag: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf Fl.-Nr. 457/92 der Gemarkung Degerndorf an der Rehleitenstraße 29a.
Aus der Sitzung vom 09.12.2025
Aus der Sitzung vom 09.12.2025
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss: Die Kosten für den Granulat-Austausch werden in das Investitionsprogramm 2026 aufgenommen.
Im Rahmen der Ortsentwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ wurde der Sachverhalt hinsichtlich einer Teilaufhebung bzw. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisse des Fachbüro BEGS Architekten Ingenieure Traunstein Rosenheim München GmbH erneut erörtert.
Beschlossen wurde: Die planungsrechtliche Perspektive hinsichtlich der (Teil-)Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 soll gegenüber der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 BauGB weiter verfolgt werden.
Der aktuelle Sachstand zur Schulhauserweiterung wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Der Zeitplan hat sich wegen des langen schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens verschoben:
Voraussichtlicher Baubeginn ist Mitte 2026 und die Fertigstellung/Nutzungsaufnahme erfolgt voraussichtlich Ende 2027. Der Kostenerstattungs- und Durchführungsvereinbarung bezüglich der Ganztagsflächen der Schulhauserweiterung wurde genehmigt. Bauliche Entscheidungen zur Erweiterung der Grund- und Mittelschule werden weiterhin ausschließlich in der Schulverbandsversammlung gefasst. Der Gemeinderat wird über den Fortgang informiert.
Der Pachtvertrag mit dem Schulverband für die Flurnummer 386 Gemarkung Degerndorf ist zur Nutzung als noch genauer zu bestimmende Parkplatzfläche abzuschließen. Zur Errichtung einer über 24 Stellplätze hinausgehenden Parkfläche mit der Möglichkeit eines „Bring- und Hol-Haltebereiches“ ist auch ein noch zu vermessender Randteil, angrenzend an Flurnummer 386, an den Schulverband zu verpachten. Die Parkplätze sind so zu errichten, dass die verpachteten Flächen auch zu kulturellen Zwecken (z. B. als Festplatz) genutzt werden können. Es müssen aber jederzeit 24 Parkplätze für die Grund- und Mittelschule zur Verfügung stehen.
Die Jahresrechnungen 2023 und 2024 wurden festgestellt und die Entlastung erteilt.
Aus der Sitzung vom 11.11.2025
Aus der Sitzung vom 11.11.2025
Zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 2026 wurde beschlossen: Die Hebesätze der Grundsteuer A und B werden nicht geändert und belaufen sich auch ab 01.01.2026 auf jeweils 300 v. H.
Die Notunterkunfts-Gebührensatzung wurde in redaktionellen Punkten geändert.
Hinsichtlich einer Wohnraumentwicklung mit EOF – gefördertem Wohnraum für den Ortsteil
Tannerhut fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Die Verwaltung wurde beauftragt, im Bestreben, einen genossenschaftlich organisierten Wohnungsbau zu errichten, sich mit geeigneten Genossenschaften in Verbindung zu setzen. Der Bebauungsplan dient als Grundlage.
Der Männergesangsverein Brannenburg-Schloß e. V. erhält einen einmaligen Zuschuss zum Besuch der Partnergemeinde Kobarid.
Brannenburger Gemeindenachrichten Februar/März 2026
Brannenburger Gemeindenachrichten Februar/März 2026
Aus der Sitzung vom 14.10.2025
Aus der Sitzung vom 14.10.2025
Das Planungsbüro BEGS Architekten Ingenieure wurde beauftragt, einen einfachen Bebauungsplan im Rahmen des § 30 BauGB zur Ortsentwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ vorzubereiten.
Für das Gebiet Tannerhut entlang der Rosenheimer Straße und des Tannenweges sowie für den Bereich des ehemaligen Sportplatzes wird der Bebauungsplan Nr. 36 „Tannerhut“ aufgestellt. Das Planungsbüro wird den Vorentwurf mit Umweltbericht erstellen.
Die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Degerndorf Ost“ im Bereich der Fl.-Nr. 101/7 der Gemarkung Degerndorf an der Spitzsteinstraße 2 wurde als Satzung beschlossen.
Eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Kammerlanderweg“ oder eine nachträgliche Erteilung von Befreiungen hinsichtlich des Einbaus von Dachgauben wurde insbesondere hinsichtlich der Rechtslage aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung nicht für notwendig erachtet.
Hinsichtlich des Erlasses einer Außenbereichssatzung für den Rosenweg über wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird durchgeführt.
Die Erste Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGSWAS) wurde beschlossen.
Für den Betrieb des Shuttlebusses zum Sudelfeld für den kommenden Winter wurde die Höhe des Beförderungsentgeltes besprochen. Für die Hin- und Rückfahrt sind 2 Euro zu entrichten.
Aus der Sitzung vom 16.09.2025
Aus der Sitzung vom 16.09.2025
Mit dem vorgestellten Sanierungskonzept für den Gaststättenbereich und die Heizungsanlage des Gasthofes Schloßwirt bestand grundsätzlich Einverständnis. Der erste Bürgermeister wurde beauftragt, die notwendigen Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Der Pachtvertrag für die Wendelsteinhalle mit der Familie Nowak wurde abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis begann ab dem 01.10.2025.
Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung). Die Satzung trat zum 01.10.2025 in Kraft. Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung – SpPS) vom 18.10.2022 trat mit Ablauf des 30.09.2025 außer Kraft.
Der vom Gemeinderat beschlossen wurde die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder mit dem Inkrafttreten zum 01.10.2025 . Mit Ablauf des 30.09.2025 trat die Satzung über die Herstellung
von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung) vom 08.12.2009 außer Kraft.
Der Gemeinderat fasste den Beschluss über die Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Bereich des Rosenwegs.
Ein Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement wird aufgestellt. Die Ausschreibung für die notwendigen Arbeiten wird durchgeführt. Ein entsprechender Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm wird beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim gestellt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn soll beantragt werden.
Der GTEV D‘ Sulzbergla Brannenburg erhält 2025 einen einmaligen Zuschuss für die Jugendförderung.
Die Gemeinde Brannenburg strebt im Geiste der europäischen Völkerverständigung eine Partnerschaft mit der slowenischen Gemeinde Kobarid an.
