Bekanntmachung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“

Bekanntmachung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“

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Der Gemeinderat der Gemeinde Brannenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2026 die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Bekanntmachung sowie die zugehörigen Unterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit.

Sperrung Mautstraße Brannenburg – Tatzelwurm

Sperrung Mautstraße Brannenburg – Tatzelwurm

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Die Mautstraße von Brannenburg zum Tatzelwurm wird aufgrund dringender Arbeiten zur Verkehrssicherheit (Staudenrückschnitt) von Dienstag 20. Oktober bis Donnerstag 22. Oktober 2026 für den gesamten Verkehr gesperrt.

Die Umleitung erfolgt über Flintsbach und Niederaudorf.

Die Zufahrt zu den Sägewerken und dem E-Werk der Wendelsteinbahn ist frei.

Brannenburger Gemeindenachrichten Oktober/November 2026

Brannenburger Gemeindenachrichten Oktober/November 2026

Brannenburger Gemeindenachrichten Oktober/November 2026

Erschließungsarbeiten für das Baugebiet an der „Sudelfeldstraße“

Erschließungsarbeiten für das Baugebiet an der „Sudelfeldstraße“

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Allgemeine Anliegerinformation

Die Gemeinde Brannenburg informiert darüber, dass voraussichtlich ab dem

16. September 2026 der Schulweg bis Mitte November 2026

vollständig wegen Erschließungsarbeiten – Kanal, Wasser und Versorgungsleitungen zu o.g. Baugebiet komplett gesperrt ist.

Die Wegeführung geht über die Kirchenstraße.

Brannenburger Gemeindenachrichten August/September 2026

Brannenburger Gemeindenachrichten August/September 2026

Brannenburger Gemeindenachrichten August/September 2026

Neues VHS-Programmheft 2026/2027 erschienen

Neues VHS-Programmheft 2026/2027 erschienen

Neues VHS-Programmheft 2026/2027 erschienen

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Das neue Programmheft der Volkshochschule Rosenheim, Raubling & Brannenburg für das Kursjahr 2026/2027 ist ab sofort verfügbar. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Bildungsangebot mit zahlreichen Kursen und Veranstaltungen aus den Bereichen:

  • Gesellschaft
  • Kultur
  • Gesundheit
  • Sprachen
  • Beruf & Digitales

 

Wassercent in Bayern

Wassercent in Bayern

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Zum 1. Juli 2026 wird in Bayern der sogenannte Wassercent (= Wasserentnahmeentgelt) erhoben.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass diese Abgabe von den Grundwasserentnehmern zu entrichten ist:

Novelle Bayerisches Wassergesetz – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

 

Grundwasserentnehmer

Grundwasserentnehmer sind Personen, Betriebe oder Einrichtungen, die das Recht zur Entnahme von Grundwasser aus eigenen Brunnen haben. Sie müssen der Kreisverwaltungsbehörde die Höhe ihrer entnommenen Wasserentnahme melden und sind verpflichtet, das Wasserentnahmeentgelt direkt zu entrichten.

Hinweis für Grundwasserentnehmer

Der erste Erhebungszeitraum für die mengenmäßige Erfassung läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten Zahlungen erfolgen im Jahr 2027. Das Entgelt beträgt 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser, wobei 2% der entnommenen Wassermenge als Verlustmenge und jährlich 5.000 m³ als Freimenge in Anrechnung gebracht wird. Für das Jahr 2026 gilt wegen des halben Erhebungsjahres eine Freimenge von 2.500 m³.

Das Umweltministerium empfiehlt allen betroffenen Wasserentnehmern, vorhandene Zählerstände zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Das können zum Beispiel Wasseruhren oder Stromzähler von Pumpen sein. Die Dokumentation kann später helfen, die tatsächlich entnommene Wassermenge nachzuweisen.

Potenziell betroffene Wasserentnehmer sollen im Herbst 2026 weitere Informationen von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erhalten.

 

Trinkwasserverbraucher – Kunden der öffentlichen Wasserversorger

Trinkwasserverbraucher, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung (Gemeinde Brannenburg oder Wasserbeschaffungsverband Degerndorf) beziehen, müssen selbst nichts melden. Ihr Wasserentnahmeentgelt wird von ihrem Wasserversorger ermittelt und über die Wasserabrechnung auf ihren Verbrauch umgelegt.

Trinkwasserversorgung durch die Gemeinde Brannenburg

Die Gemeinde Brannenburg darf aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Wasserpreis nur alle vier Jahre neu kalkulieren. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte 2026. Eine Kostenumlage des Wasserentnahmeentgeltes auf Sie als Endverbraucher wird daher erst zum 01.01.2030 erfolgen. Achtung: der Begriff „Wassercent“ ist hier irreführend! Dieses zusätzliche, von der Gemeinde zu entrichtende Entgelt fließt zwar in die Gebührenbedarfsberechnung ein, allerdings spielen hier auch alle weiteren Kosten der Wasserversorgung eine Rolle. Eine Preisanpassung ab 2030 wird sich somit nicht genau auf 10 Cent je Kubikmeter belaufen.

Trinkwasserversorgung durch den Wasserbeschaffungsverband Degerndorf

Der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf, als Wasserentnehmer berechnet den Wassercent auf der Basis der Gesamtwasserentnahme sowie der gesetzlich vorgegebenen Parameter des Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und legt diesen bei der Jahresabrechnung der vom Kunden bezogenen Trinkwassermenge als Wasserentnahmeentgelt um.

Grundsätzlich gelten beim Wasserbeschaffungsverband anders als bei kommunalen Wasserversorgern andere Kalkulationsvorschriften. Der WBV kann Preisanpassungen jährlich durchführen und den Wassercent somit direkt auf seine Kunden umlegen.

 

Erhöhung der Steuer-Hebesätze ab 2027

Erhöhung der Steuer-Hebesätze ab 2027

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Erstmals seit 2013 muss die Gemeinde Brannenburg die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer wieder erhöhen. Der Gemeinderat hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht; eine Erhöhung wurde bereits seit der Haushaltsplanung 2025 angesprochen und gilt nun ab 01.01.2027.

Die beschlossene Anpassung ist zur langfristigen Stabilisierung des Verwaltungshaushaltes unumgänglich. Die Hebesätze in Brannenburg liegen unter dem Landkreisdurchschnitt für Gemeinden in vergleichbarer Größe und der Hebesatz der Grundsteuer B sogar unter dem Nivellierungshebesatz des Freistaates Bayern, der ausschlaggebend für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist.

Ab dem 01.01.2027 gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A (weiterhin) 300 %
Grundsteuer B 320 %
Gewerbesteuer 340 %

 

Zusätzlich finden Sie die Hebesatzsatzung auf der Gemeindehomepage im Bereich „Kommunales Ortsrecht“ unter der Rubrik „Finanz- und Abgabewesen“ als PDF zum Download.