Neues VHS-Programmheft 2026/2027 erschienen

Neues VHS-Programmheft 2026/2027 erschienen

Neues VHS-Programmheft 2026/2027 erschienen

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Das neue Programmheft der Volkshochschule Rosenheim, Raubling & Brannenburg für das Kursjahr 2026/2027 ist ab sofort verfügbar. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Bildungsangebot mit zahlreichen Kursen und Veranstaltungen aus den Bereichen:

  • Gesellschaft
  • Kultur
  • Gesundheit
  • Sprachen
  • Beruf & Digitales

 

Hohe Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern

Hohe Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Wetterdienst hat dem Landratsamt die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.

Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.

Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

Quelle: Landratsamt Rosenheim

Wassercent in Bayern

Wassercent in Bayern

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Zum 1. Juli 2026 wird in Bayern der sogenannte Wassercent (= Wasserentnahmeentgelt) erhoben.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass diese Abgabe von den Grundwasserentnehmern zu entrichten ist:

Novelle Bayerisches Wassergesetz – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

 

Grundwasserentnehmer

Grundwasserentnehmer sind Personen, Betriebe oder Einrichtungen, die das Recht zur Entnahme von Grundwasser aus eigenen Brunnen haben. Sie müssen der Kreisverwaltungsbehörde die Höhe ihrer entnommenen Wasserentnahme melden und sind verpflichtet, das Wasserentnahmeentgelt direkt zu entrichten.

Hinweis für Grundwasserentnehmer

Der erste Erhebungszeitraum für die mengenmäßige Erfassung läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten Zahlungen erfolgen im Jahr 2027. Das Entgelt beträgt 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser, wobei 2% der entnommenen Wassermenge als Verlustmenge und jährlich 5.000 m³ als Freimenge in Anrechnung gebracht wird. Für das Jahr 2026 gilt wegen des halben Erhebungsjahres eine Freimenge von 2.500 m³.

Das Umweltministerium empfiehlt allen betroffenen Wasserentnehmern, vorhandene Zählerstände zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Das können zum Beispiel Wasseruhren oder Stromzähler von Pumpen sein. Die Dokumentation kann später helfen, die tatsächlich entnommene Wassermenge nachzuweisen.

Potenziell betroffene Wasserentnehmer sollen im Herbst 2026 weitere Informationen von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erhalten.

 

Trinkwasserverbraucher – Kunden der öffentlichen Wasserversorger

Trinkwasserverbraucher, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung (Gemeinde Brannenburg oder Wasserbeschaffungsverband Degerndorf) beziehen, müssen selbst nichts melden. Ihr Wasserentnahmeentgelt wird von ihrem Wasserversorger ermittelt und über die Wasserabrechnung auf ihren Verbrauch umgelegt.

Trinkwasserversorgung durch die Gemeinde Brannenburg

Die Gemeinde Brannenburg darf aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Wasserpreis nur alle vier Jahre neu kalkulieren. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte 2026. Eine Kostenumlage des Wasserentnahmeentgeltes auf Sie als Endverbraucher wird daher erst zum 01.01.2030 erfolgen. Achtung: der Begriff „Wassercent“ ist hier irreführend! Dieses zusätzliche, von der Gemeinde zu entrichtende Entgelt fließt zwar in die Gebührenbedarfsberechnung ein, allerdings spielen hier auch alle weiteren Kosten der Wasserversorgung eine Rolle. Eine Preisanpassung ab 2030 wird sich somit nicht genau auf 10 Cent je Kubikmeter belaufen.

Trinkwasserversorgung durch den Wasserbeschaffungsverband Degerndorf

Der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf, als Wasserentnehmer berechnet den Wassercent auf der Basis der Gesamtwasserentnahme sowie der gesetzlich vorgegebenen Parameter des Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und legt diesen bei der Jahresabrechnung der vom Kunden bezogenen Trinkwassermenge als Wasserentnahmeentgelt um.

Grundsätzlich gelten beim Wasserbeschaffungsverband anders als bei kommunalen Wasserversorgern andere Kalkulationsvorschriften. Der WBV kann Preisanpassungen jährlich durchführen und den Wassercent somit direkt auf seine Kunden umlegen.

 

Erhöhung der Steuer-Hebesätze ab 2027

Erhöhung der Steuer-Hebesätze ab 2027

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Erstmals seit 2013 muss die Gemeinde Brannenburg die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer wieder erhöhen. Der Gemeinderat hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht; eine Erhöhung wurde bereits seit der Haushaltsplanung 2025 angesprochen und gilt nun ab 01.01.2027.

Die beschlossene Anpassung ist zur langfristigen Stabilisierung des Verwaltungshaushaltes unumgänglich. Die Hebesätze in Brannenburg liegen unter dem Landkreisdurchschnitt für Gemeinden in vergleichbarer Größe und der Hebesatz der Grundsteuer B sogar unter dem Nivellierungshebesatz des Freistaates Bayern, der ausschlaggebend für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist.

Ab dem 01.01.2027 gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A (weiterhin) 300 %
Grundsteuer B 320 %
Gewerbesteuer 340 %

 

Zusätzlich finden Sie die Hebesatzsatzung auf der Gemeindehomepage im Bereich „Kommunales Ortsrecht“ unter der Rubrik „Finanz- und Abgabewesen“ als PDF zum Download.

Erweiterung Grund- und Mittelschule Brannenburg

Erweiterung Grund- und Mittelschule Brannenburg

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Allgemeine Anliegerinformation

Der Schulverband möchte Sie hiermit darüber informieren, dass voraussichtlich ab dem 06. Juli mit den Arbeiten zum Erweiterungsbauvorhaben Grund- und Mittelschule begonnen wird.

Zu diesen Arbeiten gehören: Herrichten der Lagerflächen an der Sudelfeldstraße und Aushubarbeiten im Bereich der Feuerwehrumfahrung.

Ab diesem Datum ist der gesamte Außenbereich am rückwärtigen Teil des Schulgebäudes gesperrt.

Die Wegeführung erfolgt über die gesamte Bauzeit über das Brandl.

Bekanntmachung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“

Bekanntmachung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“

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Bekanntmachung

Über die Internetveröffentlichung und die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“

Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB

PFAS-Untersuchung am Brunnen Erlach 2

PFAS-Untersuchung am Brunnen Erlach 2

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Im Rahmen einer Trinkwasseruntersuchung wurde das Wasser des Brunnens Erlach 2 auf per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) untersucht.

Der vollständige Prüfbericht steht nachfolgend als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Geschäftsordnung des Gemeinderates und Satzung zum örtlichen Gemeinde-Verfassungsrecht

Geschäftsordnung des Gemeinderates und Satzung zum örtlichen Gemeinde-Verfassungsrecht

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Die Gemeinde Brannenburg macht bekannt, dass die neue Geschäftsordnung des Gemeinderates sowie die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beschlossen wurden.

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wurde vom Gemeinderat am 12. Mai 2026 beschlossen und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 18. Mai 2020 außer Kraft. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates gilt mit Wirkung vom 13. Mai 2026. Beide Regelwerke regeln die Organisation und Arbeitsweise der Gemeindeorgane sowie die Zuständigkeiten des Gemeinderates und seiner Ausschüsse.

Die vollständigen Dokumente können während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus Brannenburg, Schulweg 2, eingesehen werden. Darüber hinaus stehen sie nachfolgend als PDF-Dateien zum Download bereit.