Bekanntmachung über die Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages der Gemeinde Brannenburg (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
Bekanntmachung über die Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages der Gemeinde Brannenburg (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
Der Gemeinderat hat am 21. April 2026 die Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages der Gemeinde Brannenburg (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) beschlossen.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Brannenburg vom 30. September 1987 außer Kraft.
Die am 21. April 2026 beschlossene Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages der Gemeinde Brannenburg (ErschließungsbeitragssatzungEBS) liegt im Rathaus Brannenburg, Schulweg 2, Zi. Nr. 22 (OG), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Sie kann auch auf der Homepage https://www.gemeinde-brannenburg.de/info/kommunales-ortsrecht/ unter
„Finanz- und Abgabewesen“ eingesehen werden.
