Der Flugsportverein Rosenheim e.V. möchte künftig zum Starten der Segelflugzeuge neben dem bisherigen Windenstartverfahren auch den Flugzeug-Schlepp mit Ultraleichtflugzeugen einsetzen sowie generell das Fliegen mit Ultraleichtflugzeugen am Segelfluggelände Brannenburg etablieren. Der Verein beantragt daher die Erweiterung der bestehenden Genehmigung auf folgende Luftfahrzeuge:
- Dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (UL) inkl. Schlepp von Segelflugzeugen mit Ultraleichtflugzeugen (F-Schlepp)
- Gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Trikes)
- Elektrisch angetriebene Motorgleitschirme.
Die Anzahl der jährlichen Flugbewegungen mit motorisierten Luftfahrzeugen soll sich dabei auf folgende Anzahl beschränken:
- 750 Starts und 750 Landungen mit UL-Flugzeugen und Motorseglern, davon ca. 200 Starts und 200 Landungen zum Zwecke des F-Schlepp
- Max. 75 Starts und 75 Landungen von nicht am Platz stationierten UL-Flugzeugen
- 200 Starts und 200 Landungen von elektrisch angetriebenen Gleitschirmen.
Der Antrag mit Gutachten und Plan unterlagen kann in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 09.08.2023 bei folgender Stelle während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
Gemeinde Brannenburg
Schulweg 2
83098 Brannenburg
Einwendungen gegen den Antrag können bis 23.08.2023, bei der Gemeinde Brannenburg und bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern -, Heßstraße 130, 80797 München, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Einwendungen in elektronischer Form können rechtswirksam erhoben werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind.
Die Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – behält sich vor, alle eingehenden Einwendungsschreiben (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) dem Antragsteller zur Stellungnahme zuzuleiten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist vom Einwendungs-führer ausdrücklich zu erklären.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Hinweis:
Der Antrag mit Gutachten und Plänen kann auch für den o.g. Zeitraum der Auslegung auf den Internetseiten der Regierung von Ober a ern nter folgendem Link abgerufen werden: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html