Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, 05.02.2026, um 19 Uhr

Wie sieht die künftige Wärmeversorgung in unserer Kommune aus?
Welche Heizungsart ist für mein Haus die richtige?

Fragen wie diese beschäftigen derzeit viele Menschen. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie ansässigen Unternehmen bei der Beantwortung dieser Fragen zu helfen, hat die Gemeinde Brannenburg mit der Entwicklung einer „kommunalen Wärmeplanung“ begonnen. Ziel ist es, mit Hilfe von Fachplanern und unter Einbeziehung lokaler Akteure ökologische, ökonomische, sozialverträgliche und versorgungssichere Wärmelösungen für das Gemeindegebiet aufzuzeigen.

Wie eine Wärmeplanung konkret abläuft und welche Orientierung sie Gebäudeeigentümern und weiteren Akteuren nach Fertigstellung bieten kann, erfahren Sie im Rahmen einer ersten Informationsveranstaltung am 05.02.2026, 19 Uhr, Wendelsteinhalle, Schloßstraße 2A, 83098 Brannenburg.

Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich.

 Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch mit Ihnen!

Räum- und Streupflicht

Räum- und Streupflicht

Räum- und Streupflicht

Der Winter stellt hohe Anforderungen an die Organisation des Winterdienstes, die Ausstattung der Fahrzeuge und an die notwendigen Maßnahmen gegen Glätte und das Schneeräumen. Der Bauhof der Gemeinde Brannenburg erledigt im Zusammenwirken mit dem Landkreis und dem Straßenbauamt Rosenheim sowie privaten Unternehmen die anspruchsvollen Aufgaben eines wirksamen, umweltgerechten und wirtschaftlichen Winterdienstes. Die Gemeinde bittet zu beachten, den Schnee von Privatgrundstücken, z. B. von Zufahrten, Hofeinfahrten, Hofflächen usw. nicht auf die Fahrbahn zu schieben. Weiter wird gebeten, die Autos auf öffentlichen Straßen und Wegen während der Wintermonate so zu parken, dass die Schneeräumung und Streuung zügig durchgeführt werden kann. Die Zweckentfremdung einer Garage als Nutzung für eine Werkstatt oder für das Lagern von Möbeln sowie anderen Gegenständen führt dazu, dass PKW auf der Straße parken. Dies kann ebenfalls die Durchführung des Winterdienstes erschweren.

Bedenken Sie bitte, wenn sich trotz aller Bemühungen um eine gute Koordinierung der Einsätze bei der Vielzahl der Aufgaben Überschneidungen ergeben, ergänzende Maßnahmen notwendig sein sollten oder etwas nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit verlaufen sollte.

Wir danken bereits jetzt für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

Sicherung der Gehbahnen im Winter

Im Rahmen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes besteht auf der Basis der gemeindlichen Reinigungs- und Sicherungsverordnung eine Verpflichtung für die Eigentümer/-innen und zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken zum Winterdienst. Die Gemeinde Brannenburg möchte deshalb in diesem Zusammenhang an die Räum- und Streupflicht zur Sicherung der Gehbahnen im Winter erinnern:

Bitte denken Sie für den Bereich innerhalb geschlossener Ortslagen daran, für den Fußgängerverkehr Gehwege an öffentlichen Straßen und an bebauten oder unbebauten Grundstücken in einer Breite von 1 m zu räumen und zu streuen. Falls kein Gehweg besteht, muss eine Gehbahn in der genannten Breite am Rand der öffentlichen Straße gesichert werden. Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen um 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen um 8 Uhr. Sie endet jeweils um 20 Uhr. Um sicher durch die Winterzeit zu kommen, ist es notwendig, Räum- und Streumaßnahmen neben den Tätigkeiten des Bauhofes durchzuführen.

Auch hier wollen wir Sie vorsorglich dahingehend informieren, dass bei Unfällen in dem genannten Bereich eine Schadenshaftung bei Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht entstehen kann. Die dazu erlassene Gemeindeverordnung kann auf der Homepage https://www.gemeinde-brannenburg.de/info/kommunales-ortsrecht/ unter „Straßenwesen“ eingesehen werden.

Die Gemeinde Brannenburg bedankt sich trotz mancher widrigen Umstände für Ihre Bereitschaft und Mitwirkung!

Untersagung des Sportbetriebes auf der öffentlichen Wintersportabfahrt Wendelstein-Ost während der Zeit der Gefährdung durch Lawinen und der Pistenpräparierung

Untersagung des Sportbetriebes auf der öffentlichen Wintersportabfahrt Wendelstein-Ost während der Zeit der Gefährdung durch Lawinen und der Pistenpräparierung

Die Gemeinde Brannenburg hat mit Bescheid vom 18. Dezember 2014 folgende Allgemeinverfügung erlassen, die in Auszügen wiedergegeben wird:

Allgemeinverfügung

1. Der Sportbetrieb auf der Wendelsteinabfahrt Ost Teil 1 (Anfang: Bergbahnhof Wendelstein bis Ende: Zellerscharte gemäß der Gemeindeverordnung über öffentliche Ski- und Skibobabfahrten in der Gemeinde Brannenburg vom 18.November 2002)
und
auf der Wendelsteinabfahrt Ost Teil II (Anfang: etwa 100 m westlich des Soinsees bis Ende: Übergang zur Bedarfshaltestelle Mitteralm gemäß der Gemeindeverordnung über öffentliche Ski- und Skibobabfahrten in der Gemeinde Brannenburg vom 18.November 2002 mit Ausnahme der Strecke Bedarfshaltestelle Mitteralm bis zum Ende des Stockhangs bei Aipl)
wird während der Zeit der Gefährdung durch Lawinen und der Pistenpräparierung untersagt.

Die Sperrbereiche, Teil I und II der Abfahrt betreffend, sind im downloadbaren Lageplan blau umgrenzt und entsprechend beschrieben. Die Sperrung ist vor Ort anhand der errichteten Absperrungen (Warnlampen o.ä.) sowie den zusätzlichen Hinweisschildern (z. B. Piste gesperrt) an der Hauptabfahrt zu erkennen. Diese sicherheitsrechtliche Anordnung gilt jeweils während der Wintersportsaison von Beginn bis zum Ende des öffentlichen Sportbetriebs. Unberührt bleibt die Ausschilderung vor Ort.

2. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 1.000 € geahndet werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung kann bei dem Vorzimmer des Bürgermeisters der Gemeinde Brannenburg im Rathaus, Schulweg 2, 83098 Brannenburg, OG, Zimmer-Nr. 22 eingesehen werden.