Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2021 sowie der Nachtragshaushaltsplan 2021 wurden genehmigt. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2025 ändern sich aufgrund der Nachtragshaushaltssatzung nur im laufenden Jahr 2021.

Der Gemeinderat beschloss, das Verfahren zur 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes FI.Nr. 306/26 der Gemarkung Degerndorf an der Schönleitenstraße 14 gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind am Verfahren zu beteiligen. Der Gemeinderat kann sich eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ zur Errichtung eines zusätzlichen Einfamilienhauses mit Carport/Garagen auf Fl.Nr. 308/32 an der Thomastraße 20 grundsätzlich vorstellen.
Der Gemeinderat behandelte einen im Bauausschuss bereits beschlussmäßig abgelehnten Antrag auf Gehwegverbreiterung in der Thomastraße, da die Bedeutung der Angelegenheit es
erforderte. Das Gremium hielt an dem Bauausschussbeschluss vom 26.7.2021 fest. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, einen Heckenrückschnitt bei Grundstücken, deren Anpflanzung die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie den Gemeingebrauch beeinträchtigen, zu erreichen. Ebenfalls mit der gleichen Zielrichtung soll die Straßenbeleuchtung aus dem Gehwegbereich entfernt und in die privaten Grundstücksbereiche hinein verlegt werden.

Die Gemeinde Brannenburg soll die Förderung des Radwegeausbaus beidseitig der Nußdorfer Straße (St 2359) im Gemeindebereich Brannenburg im Zuge eines Förderprogrammes des Freistaates Bayern beantragen.

Im Rahmen der Einleitung der Bauleitplanung für ein Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Degerndorf an der Kufsteiner Straße auf den Grundstücken Fl.Nrn. 563 und 589 der Gemarkung Degerndorf sollen zuerst Sicherungen für den Betrieb der benachbarten Steinbrüche vereinbart werden. Angebote von Architekturbüros werden eingeholt.

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