Im Rahmen der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 40 „Einheimischen-Baugebiet Kammerlanderweg“ wurden die Konsequenzen der Aufhebung des § 13b BauGB durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorgestellt.
Über das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Erlass einer neuen Vorschrift im Baugesetzbuch, wichtig für das weitere Vorgehen im Rahmen der Bauleitplanung, wurde der Gemeinderat ebenfalls informiert. Anwesend war zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Dr. Parzefall (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr). Er trug die wesentlichen Aspekte vor. Beschlüsse wurden zu dieser Thematik nicht gefasst.
Der Gemeinderat beschloss die Einleitung des Verfahrens zur 99. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 178/2 der Gemarkung Degerndorf an der Wendelsteinstraße 1. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange werden durchgeführt.
Dem Wasserlieferungsvertrag mit dem Wasserbeschaffungsverband Degerndorf, gültig ab 1.1.2024, wurde zugestimmt.