Frau Balleisen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde als neue Gemeinderätin in der Nachfolge von Herrn Markus Reichl vereidigt. In diesem Zusammenhang wurden auch die Ausschüsse besetzt. Sie ist Vertreterin von Herrn Josip Lackovic im Finanzausschuss. Herr Lackovic ist nun Mitglied im Bauausschuss. Vertreterin ist Frau Balleisen. Sie ist Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Ihr Vertreter ist Herr Lackovic.

Der Gemeinderat wurde von dem beauftragten Ingenieurbüro über die zu erwartenden Baukosten für die Vollbeampelung im Gewerbe- bzw. Wohngebiet an der Nußdorfer Straße (St2359) informiert. Sie betragen ca. 525.000 €. Der Bauausschuss wurde ermächtigt, die weiteren Schritte zu beauftragen. Auf einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen für den Knotenast Nußdorfer Straße (Zufahrt EDEKA/Prechtl) musste aus straßenplanerischen Erwägungen verzichtet werden.

Der Gemeinderat beschloss die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 mit dem vorläufigen Titel „Kammerlanderweg“ mit den Grundstücken Fl.Nrn. 397 Teilfläche, 453 und 457 der Gemarkung Degerndorf zwischen der Milbinger Straße und dem Kammerlanderweg für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt. Mit der Tief- und Straßenbauplanung besteht vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplanes Einverständnis.

Ein städtebauliches Konzept zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 122 der Gemarkung Degerndorf an der Falkensteinstraße wurde vorgestellt.

Der Gemeinderat erließ eine Einbeziehungssatzung mit dem Grundstück Fl. Nr. 45/1 der Gemarkung Brannenburg im Bereich der Bergstraße 1.

Als Satzung wurden vom Gemeinderat erlassen:

  • 94. Änderung des Bebauungsplanes Nr.2 „Gmain-WeidachDreigartenfeld“ mit dem Grundstück Fl.Nr. 308/32 der Gemarkung Degerndorf an der Thomastraße 20
  • 95. Änderung des Bebauungsplanes Nr.2 „Gmain-WeidachDreigartenfeld“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 298/8 der Gemarkung Degerndorf an der Leiblstraße 13
  • 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Westlich der Sudelfeldstraße“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 421/3 der Gemarkung Degerndorf an der Dientzenhoferstraße 5
  • 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 584/14 der Gemarkung Degerndorf an der Biberstraße 11 c und 11 d
  • 19. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 573/8 der Gemarkung Degerndorf an der Petersbergstraße 6

Eingeleitet wurden:

  • Das Verfahren zur 96. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 302/3 an der Leiblstraße 23 und
  • das Verfahren zur 97. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 302/3 an der Leiblstraße 24.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird jeweils durchgeführt.

Die Gemeinde Brannenburg schloss sich im Rahmen des ergänzenden Beteiligungsverfahrens der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zum Entwurf vom 2.8.2022 der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an.

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