Informationen des Wasserwirtschaftsamtes zu den Hochwasserschutzplanungen am Thannbach
Der Zeitplan der Baugrunderkundung sieht folgenden Ablauf vor:
| Datum | Ort | Einschränkung |
|---|---|---|
| 08.04. – 09.04. | Brücke Mühlenstraße | Halbseitige Sperrung, ca. 2 Tage |
| 09.04. – 10.04. | Brücke Fußweg Kellerweg/Thann | Vollsperrung, ca. 1 Tag |
| 10.04. u. 13.04. | Brücke Thannbachstraße | Halbseitige Sperrung, ca. 2 Tage |
| 14.04. – 15.04. | Brücke Fußweg Kirchbachweg | Vollsperrung, ca. 2 Tage |
| 16.04. – 17.04. | Brücke Fußweg Wendelsteinbahn | Vollsperrung, ca. 2 Tage |
Zudem finden am 09.04. und 10.04.2026 ergänzende Baugrunduntersuchungen an der Thannbachböschung im Bereich Mühlenstraße und Thannbachstraße statt.
Abhängig vom Fortschritt der Erkundungsarbeiten und den äußeren Umständen sind Abweichungen vom Bauzeitenplan möglich. Bei größeren Verzögerungen wird der Zeitplan aktualisiert und auf der Webseite der Gemeinde Brannenburg veröffentlicht.
Art und Umfang der Arbeiten
- Durchführung von Bohrungen mit einem Durchmesser von ca. 8 cm bis in eine Tiefe von etwa 10 m.
- Durchführung von Rammsondierungen, um die Tragfähigkeit des Bodens zu bestimmen.
- Zusätzlich werden kleinere Sondierungsbohrungen auf privaten Flächen durchgeführt. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden bereits informiert.
Auswirkungen auf Verkehr und Anwohner
- Während der Arbeiten sind die betroffenen Fußgängerbrücken am jeweiligen Sondierungspunkt vollständig gesperrt; die Brücken Mühlenstraße und Thannbachstraße werden halbseitig gesperrt.
- Die Bohrgeräte werden mit Druckluft betrieben; dadurch ist in der unmittelbaren Umgebung während der Arbeiten mit erhöhter Lärmbelastung zu rechnen.
Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen fließen in die weitere Planung ein. Die Hochwasserschutzplanung werden wir Ihnen voraussichtlich im Herbst/Winter 2026 — vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens — vorstellen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Bitte beachten Sie: Nach Art. 41 BayWG Abs. 1 besteht eine Duldungspflicht für die Durchführung der Baugrunduntersuchungen. Die Untersuchung selbst hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahme.
