Bekanntmachung: 101. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“
Der Gemeinderat der Gemeinde Brannenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2025 die 101. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich der FI. Nrn. 302/3 der Gemarkung Degerndorf an der Leiblstraße 23 gern. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Brannenburg wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 101. Änderung des Bebauungsplanes Nr 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ der Gemeinde Brannenburg in Kraft.