In Bezug auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h im Verlauf der Mühlenstraße und im Umfeld des Brannenburger Kirchplatzes wurden die entsprechenden Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Tourismus vom 10.11.2021 aufgehoben und modifiziert. Die Beschlusslage stellt sich wie folgt dar: Von dem Ende der Wiese vor der Veramed-Klinik (etwa Abzweigung Gartenweg) bis zur Abzweigung Grafenstraße und dem Bereich der Brücke über den Kirchbach soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h mit einer entsprechenden Beschilderung erfolgen. Weitere Regelungen hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo-30-Zone sind nicht mehr vorgesehen.
Die 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes FI.Nr. 306/26 der Gemarkung Degerndorf an der Schönleitenstraße 14 wurde als Satzung beschlossen.
Die Gemeinde Brannenburg beteiligt sich an der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ und strebt den in Deutschland von TransFair e.V. verliehenen Titel „Fairtrade-Town“ an. Zu diesem Zweck wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet.
Der Aufgabenbereich des Finanzausschusses wurde im Rahmen einer Änderung der Geschäftsordnung um die Thematik der Änderung bestehender Miet- und Pachtverträge erweitert