Aus der Sitzung vom 09.12.2025

Der 1. Vorsitzende des TSV Brannenburg, Herr Herdegen, stellte den Verein und dessen derzeitige Finanzlage vor. Anschließend erläuterte er die geplanten Investitionsvorhaben des Sportvereins in den nächsten Jahren. Die Gemeinde Brannenburg ist vertragsrechtlich für den Kunstrasenplatz zuständig. Gegenstand der Beratung war daher auch der Granulat-Austausch im Zusammenhang mit dem Bauzustand.

Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss: Die Kosten für den Granulat-Austausch werden in das Investitionsprogramm 2026 aufgenommen.

Im Rahmen der Ortsentwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ wurde der Sachverhalt hinsichtlich einer Teilaufhebung bzw. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisse des Fachbüro BEGS Architekten Ingenieure Traunstein Rosenheim München GmbH erneut erörtert.

Beschlossen wurde: Die planungsrechtliche Perspektive hinsichtlich der (Teil-)Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 soll gegenüber der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 BauGB weiter verfolgt werden.
Der aktuelle Sachstand zur Schulhauserweiterung wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Der Zeitplan hat sich wegen des langen schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens verschoben:

Voraussichtlicher Baubeginn ist Mitte 2026 und die Fertigstellung/Nutzungsaufnahme erfolgt voraussichtlich Ende 2027. Der Kostenerstattungs- und Durchführungsvereinbarung bezüglich der Ganztagsflächen der Schulhauserweiterung wurde genehmigt. Bauliche Entscheidungen zur Erweiterung der Grund- und Mittelschule werden weiterhin ausschließlich in der Schulverbandsversammlung gefasst. Der Gemeinderat wird über den Fortgang informiert.

Der Pachtvertrag mit dem Schulverband für die Flurnummer 386 Gemarkung Degerndorf ist zur Nutzung als noch genauer zu bestimmende Parkplatzfläche abzuschließen. Zur Errichtung einer über 24 Stellplätze hinausgehenden Parkfläche mit der Möglichkeit eines „Bring- und Hol-Haltebereiches“ ist auch ein noch zu vermessender Randteil, angrenzend an Flurnummer 386, an den Schulverband zu verpachten. Die Parkplätze sind so zu errichten, dass die verpachteten Flächen auch zu kulturellen Zwecken (z. B. als Festplatz) genutzt werden können. Es müssen aber jederzeit 24 Parkplätze für die Grund- und Mittelschule zur Verfügung stehen.

Die Jahresrechnungen 2023 und 2024 wurden festgestellt und die Entlastung erteilt.