Aus der Sitzung vom 19.11.2024

Der Bebauungsplan „Kammerlanderweg“ Nr. 40 für das Einheimischen-Baugebiet mit den
Grundstücken Fl. Nr. 397/1, 453 T, 457, 457/52 bis 457/97 und 457/107 bis 457/125 der Gemarkung
Degerndorf zwischen der Milbinger Straße und dem Kammerlanderweg wurde als Satzung beschlossen.

Die Friedhofsgebührensatzung (FSG), gültig ab 01.01.2025, wurde ebenfalls beschlossen.

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