Aus der Sitzung vom 16.09.2025

Mit dem vorgestellten Sanierungskonzept für den Gaststättenbereich und die Heizungsanlage des Gasthofes Schloßwirt bestand grundsätzlich Einverständnis. Der erste Bürgermeister wurde beauftragt, die notwendigen Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Der Pachtvertrag für die Wendelsteinhalle mit der Familie Nowak wurde abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis begann ab dem 01.10.2025.

Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung). Die Satzung trat zum 01.10.2025 in Kraft. Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung – SpPS) vom 18.10.2022 trat mit Ablauf des 30.09.2025 außer Kraft.

Der vom Gemeinderat beschlossen wurde die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder mit dem Inkrafttreten zum 01.10.2025 . Mit Ablauf des 30.09.2025 trat die Satzung über die Herstellung
von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung) vom 08.12.2009 außer Kraft.

Der Gemeinderat fasste den Beschluss über die Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Bereich des Rosenwegs.

Ein Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement wird aufgestellt. Die Ausschreibung für die notwendigen Arbeiten wird durchgeführt. Ein entsprechender Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm wird beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim gestellt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn soll beantragt werden.

Der GTEV D‘ Sulzbergla Brannenburg erhält 2025 einen einmaligen Zuschuss für die Jugendförderung.

Die Gemeinde Brannenburg strebt im Geiste der europäischen Völkerverständigung eine Partnerschaft mit der slowenischen Gemeinde Kobarid an.