Aus der Sitzung vom 14.10.2025
Das Planungsbüro BEGS Architekten Ingenieure wurde beauftragt, einen einfachen Bebauungsplan im Rahmen des § 30 BauGB zur Ortsentwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ vorzubereiten.
Für das Gebiet Tannerhut entlang der Rosenheimer Straße und des Tannenweges sowie für den Bereich des ehemaligen Sportplatzes wird der Bebauungsplan Nr. 36 „Tannerhut“ aufgestellt. Das Planungsbüro wird den Vorentwurf mit Umweltbericht erstellen.
Die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Degerndorf Ost“ im Bereich der Fl.-Nr. 101/7 der Gemarkung Degerndorf an der Spitzsteinstraße 2 wurde als Satzung beschlossen.
Eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Kammerlanderweg“ oder eine nachträgliche Erteilung von Befreiungen hinsichtlich des Einbaus von Dachgauben wurde insbesondere hinsichtlich der Rechtslage aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung nicht für notwendig erachtet.
Hinsichtlich des Erlasses einer Außenbereichssatzung für den Rosenweg über wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird durchgeführt.
Die Erste Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGSWAS) wurde beschlossen.
Für den Betrieb des Shuttlebusses zum Sudelfeld für den kommenden Winter wurde die Höhe des Beförderungsentgeltes besprochen. Für die Hin- und Rückfahrt sind 2 Euro zu entrichten.
