Aus der Sitzung vom 11.03.2025
Das Vorgehen der Bauleitplanung zur Ortsentwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ hinsichtlich einer Aufhebung wurde beschlossen. Grundsätzlich sollen keine weiteren Bebauungsplanänderungen mehr zugelassen werden. Zur weiteren Entscheidungsfindung hinsichtlich von maßgeblichen Inhalten der Änderungen wird ein Rahmenplan
ausgearbeitet.
Die Jahresrechnung 2024 wurde zur Kenntnis genommen. Die örtliche Rechnungsprüfung wird durchgeführt. Das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 ist zu erstellen. Entsprechend ist der Vermögenshaushalt auszuarbeiten.
Erster Bürgermeister Jokisch wurde hinsichtlich der Nutzung des Vordaches am Bahnhofsgebäude Brannenburg ermächtigt, den vorliegenden Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn zu unterschreiben. Die Möglichkeit der voll umfänglichen Versicherung des Vorhabens bei der kommunalen Haftpflichtversicherung ist dabei unabdingbare Voraussetzung für den Vertragsabschluss
(Anmerkung: Der Sachverhalt bedarf deshalb einer weiteren Prüfung.)