Aus der Sitzung vom 10.12.2024
Das Gremium wurde über Hochwasserschäden vom Juni 2024 im Bereich der Fahrstraße zwischen Sagbruck und Hörndlbruck unterrichtet.
Eine Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zum Einrichten eines Gremiums für den Schloßwirt ist nicht notwendig. Eine Beratung zur Besetzung eines Ausschusses ist daher ebenfalls nicht mehr erforderlich. In diesem Zusammenhang wurde die Geschäftsordnung des Gemeinderates geändert: Zur Renovierung und Sanierung der Wendelsteinhalle und des Schloßwirts wurden die Wertgrenzen zur Entscheidungsbefugnis für den ersten Bürgermeister angehoben. Notwendig ist die Rücksprache mit dem zweiten und dritten Bürgermeister.
Der mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Rosenheim, zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft abgeschlossene Mietvertrag für das Haus an der Grießenbachstraße 22 wurde bis 31.12.2027 verlängert.
Die Gemeinde bestellte neue Mitglieder der Lawinenkommission.
Die Musikkapelle Brannenburg erhielt für das Jahr 2024 einen Zuschuss.