Der Winter steht vor der Tür! Streu- und Räumdienst

Der Winter stellt hohe Anforderungen an die Organisation des Winterdienstes, die Ausstattung der Fahrzeuge und an die notwendigen Maßnahmen gegen Glätte und das Schneeräumen. Der Bauhof der Gemeinde Brannenburg erledigt im Zusammenwirken mit dem Landkreis und dem Straßenbauamt Rosenheim sowie privaten Unternehmen die anspruchsvollen Aufgaben eines wirksamen, umweltgerechten und wirtschaftlichen Winterdienstes. Die Gemeinde bittet zu beachten, den Schnee von Privatgrundstücken, z.B. von Zufahrten, Hofeinfahrten, Hofflächen usw. nicht auf die Fahrbahn zu schieben. Weiter wird gebeten, die Autos auf öffentlichen Straßen und Wegen während der Wintermonate so zu parken, dass die Schneeräumung und Streuung zügig durchgeführt werden kann.

Bedenken Sie bitte, wenn sich trotz aller Bemühungen um eine gute Koordinierung der Einsätze bei der Vielzahl der Aufgaben Überschneidungen ergeben, ergänzende Maßnahmen notwendig sein sollten oder etwas nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit verlaufen sollte. Wir danken bereits jetzt für Ihr Verständnis!

Sicherung der Gehbahnen im Winter

Im Rahmen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes besteht auf der Basis der gemeindlichen Reinigungs- und Sicherungsverordnung eine Verpflichtung für die Eigentümer/-innen und zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken zum Winterdienst. Die Gemeinde Brannenburg möchte deshalb in diesem Zusammenhang an die Räum- und Streupflicht zur Sicherung der Gehbahnen im Winter erinnern:

Bitte denken Sie für den Bereich innerhalb geschlossener Ortslagen daran, für den Fußgängerverkehr Gehwege an öffentlichen Straßen und an bebauten oder unbebauten Grundstücken in einer Breite von 1 m zu räumen und zu streuen.

Falls kein Gehweg besteht, muss eine Gehbahn in der genannten Breite am Rand der öffentlichen Straße gesichert werden. Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen um 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen um 8 Uhr. Sie endet jeweils um 20 Uhr. Um sicher durch die Winterzeit zu kommen, ist es notwendig, Räum- und Streumaßnahmen neben den Tätigkeiten des Bauhofes zu durchzuführen.

Auch hier wollen wir Sie vorsorglich dahingehend informieren, dass bei Unfällen in dem genannten Bereich eine Schadenshaftung bei Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht entstehen kann.

Die dazu erlassene Gemeindeverordnung liegt in der Gemeindeverwaltung, Schulweg 2, in Zimmer Nr. 6 EG und Zimmer Nr. 22 OG zur Einsicht auf. Sie kann auch auf der Homepage https://www.gemeinde-brannenburg.de/info/kommunales-ortsrecht/ unter „Straßenwesen“ eingesehen werden.

Die Gemeinde Brannenburg bedankt sich trotz mancher widrigen Umstände für Ihre Bereitschaft und Mitwirkung!

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