Bauabteilung: Nicht vergessen – Hecken und Sträucher schneiden
Bitte denken Sie daran rechtzeitig Ihre Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Verkehrsflächen zurückzuschneiden.
Durch überhängende Bäume und Sträucher kommt es immer wieder zu Problemen im Straßenverkehr. Aber auch Fußgänger werden häufig durch hereinwachsende Zweige und Äste im Gehwegbereich behindert.
Die Gemeinde weist deshalb alles Grundstückseigentümer auf ihre Pflicht zur Pflege von Bäumen und Sträuchern hin. (Werden immer zu nah an die Grundstücksgrenze gepflanzt!). Betrachten Sie Ihr Grundstück auch einmal als Verkehrsteilnehmer und achten Sie besonders darauf, dass alle Verkehrszeichen/Straßenbeschilderung ungehindert erkennbar sind und Sichtdreiecke an Straßenkreuzungen und Grundstückseinfahrten freigehalten werden (Lichtraum über Fahrbahnoberkante 4,5 m).
Für die Verkehrssicherheit ist es entscheidend, dass die öffentlichen Wege und Straßen nicht durch Bepflanzung beeinträchtigt sind. Fußgänger müssten auf die Fahrbahn ausweichen, Autofahrern würde besonders in Kurvenbereichen die Sicht behindert.
Sollten Sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, sieht sich die Gemeinde veranlasst, entsprechende Maßnahmen auf Kosten der jeweiligen Eigentümer durchzuführen.
Zur Beseitigung des Schnittgutes steht ganzjährig der Sammelplatz am gemeindlichen Wertstoffhof zur Verfügung.