Bitte denken Sie daran rechtzeitig Ihre Hecken und Sträucher entlang von
öffentlichen Verkehrsflächen zurück zu schneiden.
Durch überhängende Bäume und Sträucher kommt es immer wieder zu Problemen
Im Straßenverkehr. Aber auch Fußgänger werden häufig durch hereinwachsende
Zweige und Äste im Gehwegbereich behindert.
Die Gemeinde weist deshalb alles Grundstückseigentümer auf ihre Pflicht zur Pflege
von Bäumen und Sträuchern hin. (Werden immer zu nah an die Grundstücksgrenze
gepflanzt!). Betrachten Sie Ihr Grundstück auch einmal als Verkehrsteilnehmer und
achten Sie besonders darauf, dass alle Verkehrszeichen/Straßenbeschilderung
ungehindert erkennbar sind und Sichtdreiecke an Straßenkreuzungen und
Grundstückseinfahrten freigehalten werden (Lichtraum über Fahrbahnoberkante
4,5 m).

Für die Verkehrssicherheit ist es entscheidend, dass die öffentlichen Wege und
Straßen nicht durch Bepflanzung beeinträchtigt sind. Fußgänger müssten auf die
Fahrbahn ausweichen, Autofahrern würde besonders in Kurvenbereichen die Sicht
behindert.
Sollten Sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, sieht sich die Gemeinde
veranlasst, entsprechende Maßnahmen auf Kosten der jeweiligen Eigentümer
durchzuführen.
Zur Beseitigung des Schnittgutes steht ganzjährig der Sammelplatz am
gemeindlichen Wertstoffhof zur Verfügung.

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